Für Bauherren, Bauwillige und Investoren in der Stadt Würselen

Das Baurecht allgemein Das öffentliche Baurecht unterscheidet zwei grundsätzlich unterschiedliche Bereiche: Das Bauplanungsrecht klärt vorab, wo und was prinzipiell gebaut werden darf. Die genauen Regelungen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB). Außerdem geben die Bebauungsplä- ne als Ortsrecht der Gemeinden zusammen mit der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) Auskunft. Das Bauplanungsrecht ist bundesweit einheitlich. Das Bauordnungsrecht wiederum ist geregelt durch die Bauordnung des Landes Nordrhein-­ Westfalen (BauO NRW). Darin wird genau festgelegt, wie und unter welchen Umständen gebaut werden darf. Es beschäf- tigt sich also mit der konkreten Ausführung des Bauvorha- bens. Damit ein Bauvorhaben genehmigt wird, muss sowohl eine Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht gegeben sein, als auch mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Baunebenrecht). BAUVORSCHRIFTEN IN GRUNDZÜGEN 11 STADT WÜRSELEN www.enwor.de © antic · adobestock.com © roxcon · adobestock.com

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