Für Bauherren, Bauwillige und Investoren in der Stadt Würselen

Als Grundregel ist zu beachten, dass Sie ein Grundstück mehrmals – morgens, abends, werktags, am Sonntag usw. – besichtigen sollten, um einen richtigen Eindruck davon zu bekommen. Sprechen Sie ruhig auch einmal mit den Nach- barn des jeweiligen Grundstücks. Oft können sie Ihnen eben- falls hilfreiche Aufschlüsse geben. Der Grundstückskaufvertrag Wurde nun das persönliche Traumgrundstück ausgewählt, geht es ans Eingemachte. Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden, der – laut Vorschrift des Gesetzgebers – nur durch eine notarielle Beurkundung rechtliche Wirksamkeit erlangt. Da Sie als Käufer die Kosten für den Notar tragen werden, sollten Sie sich auch die Möglichkeit einräumen, diesen selbst zu wählen. Er wird einen Kaufvertragsentwurf vorlegen, den Sie sorgfältig im Vorab prüfen können. Vergleichen Sie den Preis mit dem anderer Objekte ähnlicher Größe und werden Sie aufmerksam, wenn er deutliche Abweichungen zeigt. Informationen über die Wertlage der Grundstücke sind in der Gemeindeverwaltung frei zugänglich. Neben den Kosten für den reinen Grundstückserwerb dürfen die anfallenden Ne- benkosten nicht vergessen werden: Der Notar muss bezahlt werden, der Preis für die Grundbucheintragung beträgt 0,5 Prozent des Kaufpreises und für die Grunderwerbssteuer muss mit circa 5 Prozent des Gesamtkaufpreises gerechnet werden. Nach der Überprüfung des Vertrags findet ein Ter- min beim Notar statt, der nach erfolgter Zahlung veranlasst, dass der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer wird. Dies wird rechtlich wirksam mit dem Eintrag ins Grundbuch. STADT WÜRSELEN 6 DAS BAUGRUNDSTÜCK StädteRegion Aachen. Der Preis für Wohneigentum ist hoch und steigt stetig. Wohnungssuchende finden zudem immer seltener preisgünstige Mietwohnungen. Hinzu kommt, dass der Bestand an preisgebundenen Wohnungen abnimmt. Das Land NRW will deshalb mehr bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten schaffen und stellt dafür bis 2022 jährlich insgesamt 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Die StädteRegion Aachen berät kostenlos Investoren, Vermieter und Eigentü- mer, ob und inwieweit sie Fördermittel in Anspruch nehmen können! Ein Schwerpunkt in der Wohnraumförderung bleiben die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen sowie Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderun- gen, außerdem Maßnahmen der Quartiersentwicklung und Projekte auf Grundlage kommunaler Handlungskonzepte. Ein weiterer Aspekt bleibt auch die Förderung von Wohnraum für Studierende. Kräftig ausgebaut wird die Eigentumsförderung als Beitrag zur Erfüllung der Wünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut. Auch Modernisierungsmaß- nahmen im Bestand mit dem Schwerpunkt auf Reduzierung von baulichen Barrieren, Verbesserungen der Energieeffizi- enz, des Einbruchschutzes und der Digitalisierung sowie des Wohnumfelds sind förderfähig. Ein besonderes Merkmal einiger Förderbausteine sind Tilgungsnachlässe von bis zu 30 Prozent, die auf Antrag gewährt werden können. Bauherren und Vermieter verpflichten sich bei der Inanspruch- nahme öffentlicher Fördergelder zum Bau oder zur Moderni- sierung von Wohnungen, diese nur an Mieter zu vergeben, die über eine Wohnberechtigung für sogenannte „Sozialwoh- nungen“ verfügen. Mit einem Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, kann ein Mieter nachweisen, dass er berech- tigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Erteilung des WBS ist maßgeblich von der Höhe des Einkommens abhängig. Jedoch umfassen die geltenden Einkommensgrenzen auch Gering- und Normalverdiener; Singles dürfen beispielsweise über ein Haushaltseinkommen von bis zu 2.526,50 Euro brutto pro Monat verfügen, bei einer Person mit Kind sind es schon 3.619,91 Euro brutto. PR-Text Anzeige Seite 7 Fortsetzung Seite 8

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