Familienwegweiser Stadt Würzburg

11 1.2 Eltern sein – Nach der Geburt Elterngeld und Elterngeld Plus Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung des Bundes für Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen. Mit dem Elterngeld Plus wird es für Mütter und Väter künf- tig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mit den Elterngeld Plus-Monaten können Sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einemElterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Ansprech- partner zu allen Fragen rund um das Elterngeld und Elterngeld Plus ist das: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Telefon: 0931 4107701 www.zbfs.bayern.de Elternzeit Nach der Geburt eines Kindes haben sowohl die Mutter als auch der Vater das gesetzlich festgelegte Recht auf Elternzeit, die maximal drei Jahre dauert. Die Elternzeit kann gleichzeitig oder nacheinander von Mutter und Vater in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit ist eine Teilzeitarbeit im Betrieb möglich, wenn sie 30 Wochenstunden nicht überschreitet. Grundsätzlich gilt während der Elternzeit ein Kündigungsver- bot von Seiten des Arbeitgebers. Dieser Kündigungsschutz wird frühestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit aktiv. Der Arbeitgeber ist verplichtet, aus der Elternzeit zurückkehrende Erziehungsberechtigte dem ursprünglichen Arbeitsvertrag nach wieder zu beschäftigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zuzuweisen. Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Broschüren: „Elterngeld und Elternzeit“ www.bmfsfj.de

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