Familienwegweiser Stadt Würzburg

50 4.1 Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz und Ferienjobs fahrenam Arbeitsplatz. Dazu enthält es unter anderem Rege­ lungen über Beschäftigungsverbote bei bestimmten Tätigkeiten oder zur Dauer und Lage der Arbeits- und Pausenzeiten. So dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beschäftigt sein, müssenmindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben und dürfen ihre Be- schäftigung nur an fünf Tagen in der Woche, in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr ausüben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht bei gelegentlichen, geringfügigen Hilfeleistungen zum Beispiel aus Gefälligkeit oder bei der (auch bezahlten) Mitarbeit im eigenen Familienhaushalt. Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsicht Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Telefon: 0931 3801810 Jugendarbeitsschutz Ferienjobs Für eine legale Beschäftigung von Schülern sind das Jugend- arbeitsschutzgesetz sowie arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Einkünfte aus einem Ferienjob könnenzum Verlust des Kindergeldes bei den Eltern führen. Für die Vermittlung von Ferienjobs ist die Agentur für Arbeit Würzburg zuständig. Merkblatt Kindergeld Agentur für Arbeit Würzburg Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg Telefon: 0800 4 5555 00 www.arbeitsagentur.de ©Christian Schwier/ Fotolia Elterntalk ELTERNTALK bietet moderierte Gesprächsrunden für Eltern zu den Themen Medien, Konsum, Suchtvorbeugung und gesundes Aufwachsen in der Familie. ELTERNTALK richtet sich an alle Eltern mit Kindern bis 14 Jahren. Suchtpräventionsfachstelle der Stadt Würzburg in Trägerschaft des Diakonischen Werks Würzburg e. V. Lindleinstraße 7, 97080 Würzburg Telefon: 0931 30429416 diakonie-wuerzburg.de Jugendarbeitsschutzgesetz Ein weiterer Bestandteil des Jugendschutzes in der Öffentlich- keit ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es schützt Kinder und Jugendliche vor Überforderung und (gesundheitlichen) Ge-

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