Familienwegweiser der Stadt Würzburg

11 1.2 Eltern sein – Nach der Geburt Das Baby ist da und oftmals brauchen die jungen Eltern eine gewisse Zeit, um sich in der neuen Lebensphase einzurichten. Lassen Sie sich Zeit, sich als junge Familie in Ruhe auf das Baby und die neuen Lebensanforderungen einzustellen. Für die Nachsorge steht den jungen Familien bis zu acht Wochen nach der Entbindung sowie bis zum Ende der Stillzeit auch weiterhin die Hebamme mit Rat und Tat zur Seite. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt hat jede Mutter sogar Anspruch auf einen täglichen Hausbesuch der Hebamme. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Genauso wie Sie schon in der Schwangerschaft auf Ihre und die Gesundheit Ihres Babys geachtet haben, sollten Sie die gesunde Entwicklung Ihres Kindes auch nach der Geburt nicht dem Zufall überlassen. Die Früherkennungsuntersuchungen bieten dem Kind die Chance, dass mögliche Probleme oder Auffälligkeiten meist frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gehören eine eingehende körperliche Untersuchung des Kindes und die Überprüfung seiner Entwicklung. Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben. Insgesamt zählen zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu den Pflichtleis- tungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese werden in einem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ dokumentiert. Die zusätzlichen Untersuchungen J1 und J2 ergänzen den Service. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Willkommenspaket für junge Eltern „Willkommen im Leben – Willkommen in der Stadt Würzburg“. Mit dieser Botschaft erhalten junge Eltern von der Stadt Würzburg zur Geburt eine kostenlose Willkommensmappe, um den Eintritt in die neue Lebensphase Familie zu erleichtern. Das Willkommenspaket wird über das Standesamt ausgegeben und soll mit Informationen, Tipps und Gutscheinen als kleine Starthilfe frischgebackene Eltern unterstützen. Elterngeld und Elterngeld Plus Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und unterstützt Eltern nach der Geburt Ihres Kindes finanziell. Dies erleichtert Ihnen, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge Ihres Babys zu widmen. Das ZBFS ist die für das Elterngeld in Bayern zuständige Behörde. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Telefon: 0931 410701 www.zbfs.bayern.de © Kitty /AdobeStock

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