Ratgeber für den Trauerfall Wegweiser für die Friedhöfe und Bestattungsarten der Stadt Würzburg

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls in Würzburg ist das Standesamt im Rathaus, Rückermainstraße 2, Zimmer: 225 Telefon: 0931 37-2413 oder -2866 Fax: 0931 37-3422 Sprechzeiten des Standesamts sind Montag, Mittwoch 08.30 – 13.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr E-Mail: standesamt@stadt.wuerzburg.de oder sterbe@stadt.wuerzburg.de Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die von der Ärztin ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch sind folgende Unterlagen vorzulegen: ■■ Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes. ■■ Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personal­ ausweis der Anzeigenden. ■■ Bei Verheirateten ein Auszug aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuchs vom Standesamt der Eheschließung. Das Eheregister beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. ■■ Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbe­ urkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. 10 Anzeige beim Standesamt

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