40 Jahre Seniorenbeirat, Seniorenvertretung der Stadt Würzburg 2018 Jubiläumsbroschüre

53 Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden ab 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können bei- spielsweise Beratungsleistungen inAnspruch nehmen, erhal- ten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtun- gen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pfle- gegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darü- ber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur nochAnspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag Leistungsbetrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro   125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro   689 Euro 125 Euro   770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbe- dingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen kön- nen zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschie- dene Pflegearten, die zuhause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wän- den von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pfle- gekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrich- tung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unter- schiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Kran- kenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste , die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Be- treuungsangebote anbieten, die bessereWahl wären. Zudem können Sie den Menü-Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen, welcher Sie täglich mit warmen und fri- schen Mahlzeiten versorgt.

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