40 Jahre Seniorenbeirat, Seniorenvertretung der Stadt Würzburg 2018 Jubiläumsbroschüre

79 Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprechein- richtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vor- nehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereit- schaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Servicedienst des Hausnotrufs umge- hend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preis- vergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach An- bieter kann diemonatlich zu entrichtendeGrundgebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu Anbieter unterschied- lich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflege- bedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflege- versicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Wohnraumberatung VieleMenschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bauliche Umbaumaßnah- men sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt veränderten Bedürfnissen gerecht wer- den. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraumbe- rater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finan- zierungsmöglichkeiten und finden gegebenenfalls Unterstüt- zung bei den Antragsverfahren. Darüber hinaus können Sie technische Fragen klären, den Verlauf planen und Kontakt- daten von Architekten und Handwerken einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompetenten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstelle begleitet sowie die Finan- zierung abgeklärt. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderter Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungs- vertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Spra- che, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertrags- anpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pfle- gebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreuteWohnen sind vonmehrerenRahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch der Pfle- gegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreuteWohn- form setzen sich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Ver- pflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hier- bei gilt insbesondere die vom Medizinischen Dienst der Kran- kenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab.

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