Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

43 Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulösen. Ein Notfall tritt beispielsweise dann auf, wenn Sie stürzen oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Armbanduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert werden. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Servicedienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungsdienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisvergleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtenden Grundgebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegeversicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Wenn allerdings sogar der beste Umbau und die Inanspruchnahme der genannten Dienstleistungen nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führen, sollten Sie über einen Umzug nachdenken und alternative Wohnmodelle in Betracht ziehen. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung“. Wohnberatung / -anpassung Pflegestützpunkt Würzburg Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg  0931 / 20 78 14 10 @ ina.semmel@stadt.wuerzburg.de  www.pflegestuetzpunkt-wuerzburg.info Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbraucherschutzgesetz stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie von behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündigungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. © Ingo Bartussek · adobestock.com

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