Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

73 VIII. Vorsorge Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist eine gut durchdachte Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten sowohl der Erbnachlass, als auch medizinische und organisatorische Maßnahmen thematisiert werden. Testament Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen eines Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfassen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar fallen für die Beurkundung des Testaments Kosten an, allerdings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird, die rechtliche Wirkung einzelner Formulierungen besprochen werden können und es in in amtliche Verwahrung kommt. Patientenverfügung Sie können jederzeit durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr äußern können, welche medizinische Behandlung Sie möchten oder gar ablehnen. Mit Hilfe einer Patientenverfügung bereiten Sie sich auf einen solchen Fall vor und legen im Voraus fest, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. So können Sie z. B. entscheiden, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Ehegattennotvertretung Für akute medizinische Situationen und Gesundheitsangelegenheiten gilt seit dem 1. Januar 2023 ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses entbindet Ärzte und Ärztinnen von ihrer Schweigepflicht gegenüber verheirateten, zusammenlebenden Eheleuten. Der Ehepartner darf dann in ärztliche Untersuchungen und Behandlungen einwilligen. Die Ehegattennotvertretung gilt für maximal sechs Monate. Vorsorgevollmacht Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter bzw. gesetzlicher Vertreter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen wie z. B. die Vermögenssorge, Postangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung usw. – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Wenn Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen und Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, kann das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer zunächst aus Ihrem Angehörigenkreis und sucht erst dann nach geeigneten Alternativen. © nmann77 · adobestock.com

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