Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

75 VIII. Vorsorge Betreuungsverfügung Um auf die Wahl des Betreuers im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie bestimmen, wen das Gericht als gesetzlichen Betreuer für Sie auswählen soll um Sie gesetzlich zu vertreten. In einer Betreuungsverfügung kann man auch schriftlich festhalten, wen Sie keinesfalls als Betreuer einsetzen möchten. Zentrales Vorsorgeregister Eine Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungsverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dies dient dazu Gerichte, aber auch behandelnde Ärzte über das Vorliegen solcher Dokumente zu informieren, wenn z. B. im Verwandtenkreis niemand dazu Auskunft geben kann oder schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Homepage: www.vorsorgeregister.de Vorsorge-Ordner Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Notruf-Liste Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Wir beraten Sie gerne und erledigen alle Formalitäten Tag und Nacht erreichbar, auch am Wochenende Städtischer Bestattungsdienst e-mail: bestattungsdienst@stadt.wuerzburg.de www.bestattungsdienst-wuerzburg.de Erdbestattung Feuerbestattung Bestattungsvorsorge Trauerdruck Martin-Luther-Straße 18 97072 Würzburg Tel. 0931 - 5 82 44 © Folker Gratz · adobestock.com

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