Familienwegweiser des Landkreises Würzburg

1 7 1. ELTERN WERDEN 1.4. Rechtliche und finanzielle Hilfen Mutterschutz Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen be- sonderen Schutz. Sie werden grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens geschützt. Ihnen darf keine Tätigkeit zugewiesen werden, welche ihre eigene Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden könnte. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Elterngeld Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkom- men wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander auf- teilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich Wir machen den Weg frei. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Eine Familie zu gründen ist ein bedeutender Schritt im Leben. Wir begleiten Sie gerne als zuverlässiger Partner für die Zukunft. Profitieren Sie von unserer Genossenschaftlichen Beratung - damit für Ihre Kinder und Ihre Familie optimal vorgesorgt ist. Erfahren Siemehr unte r vr.de „Füreinander da sein!“

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