Familienwegweiser des Landkreises Würzburg

1 9 1. ELTERN WERDEN Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts. Landratsamt Würzburg Amt für Jugend und Familie Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5700 Die Vaterschaftsanerkennung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter beim ortseigenen Ju- gendamt, Notar, Amtsgericht, Standesamt und deutschen Aus- landsvertretungen anerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich. Landratsamt Würzburg Verwaltung der Jugendhilfe Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5860 1.5. Unterhaltsanspruch, Unterhaltsvorschuss Unterhalt an die minderjährigen und/oder volljährigen Kinder wird in der Regel von den leiblichen Eltern gezahlt. Er setzt sich aus Barunterhalt und Naturalunterhalt zusammen. Naturalun- terhalt leistet der Elternteil bei dem das Kind lebt durch Kochen, Wohnen, seine Betreuung usw. Diese Regelung ändert sich mit der Volljährigkeit. Zur Bemessung wird in der Regel die Düssel- dorfer Tabelle zugrunde gelegt. Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern von allein- erziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Seit 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährig- keit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der allein- erziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird ge- währleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Landratsamt Würzburg Verwaltung der Jugendhilfe Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5860 Gabi Chowanska, Bergtheim

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