Familienwegweiser des Landkreises Würzburg

2 2 2. ELTERN SEIN noch einigen weiteren Nebenfaktoren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet einen genauen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz, dort sind auch die Antrags- formulare erhältlich. Beratung vor Ort leisten die Ämter für Ausbildungsförderung und die Studentenwerke. Landratsamt Würzburg Sonstige soziale Leistungen Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-5809/-5807 Für Fragen steht auch die gebührenfreie Hotline unter der Nummer 0800 223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 bereit. www.bafoeg.bmbf.de/ Wohnraumförderung für junge Familien Die soziale Wohnraumförderung verfolgt das Ziel, die Wohn- raumversorgung der Bevölkerung durch entsprechende Förder- programme nachhaltig zu verbessern. Fördermittel für Eigen- heim und Eigentumswohnung (Neubau oder Erwerb) erhalten Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Allein- erziehende mit Kindern, Senioren und schwerbehinderte Men- schen. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen allerdings nicht überschritten werden. Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-0 www.bayernlabo.de Wohngeld Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum und dient der wirtschaftli- chen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. 2.3. Finanzielle Leistungen und Hilfen Kindergeld Kindergeld wird als Steuervergütung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Es beträgt monatlich: • für die ersten zwei Kinder jeweils 204 Euro (seit Juli 2019) • für das dritte Kind 210 Euro • ab dem vierten Kind 235 Euro Die nächste Kindergelderhöhung um 15 Euro findet zum 1. Januar 2021 statt.  Es wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder gezahlt. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland einkommensteuer- pflichtig sein, falls Sie im Ausland leben. Der Antrag auf Kin- dergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Antragsformulare gibt es bei der Agentur für Arbeit. Die Aus- zahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkassen. Familienkasse Aschaffenburg Hofgartenstraße 14-16, 63739 Aschaffenburg Tel.: 0800 4555530 (bundesweite kostenfreie Telefonnummer) BAföG Das sogenannte BAföG soll Chancengleichheit gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass jeder junge Mensch unabhängig von seiner Finanzlage die Ausbildung erhält, für die er qualifi- ziert ist. Die staatliche Förderhöhe bemisst sich dabei sowohl nach dem Einkommen der Eltern als auch dem des Kindes und

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