Familienwegweiser des Landkreises Würzburg

4 3 Insbesondere • Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte in allen Bereichen • Beteiligung bei allen Aktivitäten des Landkreises, die sich auf Menschen mit Behinderung auswirken • Information über Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderung in Regelkindergarten und Regelschule • Kontakt zu den Behindertenverbänden und -organisatio- nen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Aufgabenträ- gern (Nahverkehrsbeirat) und Gebietskörperschaften (Stadt Würzburg) • Anlauf- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung • Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeits- markt • Information über Behindertenbeauftragte in der Gemeinde Landratsamt Würzburg Behindertenbeauftragter Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Tel.: 0931 8003 5175 Inklusionsberatung Unabhängige Inklusionsberatung des Schulamtes Würzburg für Schüler der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Würz- burg. Beratung von je zwei Fachkräften aus dem Regel- wie auch dem Förderschulbereich für Eltern und Erziehungspart- nerschaften (Erzieher/innen, Lehrer/innen) in Fragen • zur Inklusion an Schulen • zu Fördermöglichkeiten • zu Informationsquellen • Vermittlung an entsprechenden Stellen • neutrale Beratung Bürozeiten: Dienstag 13:00 bis 14:00 Uhr Mittwoch 13:00 bis 14:00 Uhr 4. LEISTUNGEN, EINRICHTUNGEN UND HILFEN FÜR FAMILIEN Im Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15, Zimmer Nr. 354, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5175 E-Mail: beratung@inklusion-wue.de INTAKT ist eine Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung. www.intakt.info 4.10. Haushaltshilfe im Krankheitsfall/ Familienpflege Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen ei- nes Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszu- bereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tat- sächlichen Hilfebedarf. Die Kosten können bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem muss eine im Haushalt lebende Person nachweislich nicht in der Lage sein, sich um die Haushaltsführung zu kümmern. Häusliche Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen wer- den, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt bezie- hungsweise vermieden werden könnte oder nicht möglich ist. Sie erhalten in diesem Fall für die Dauer von vier Wochen eine medizinische Hilfestellung und pflegerische Maßnahmen durch ausgebildete Pflegekräfte. Haushaltshilfe/Familienpflege kommt zum Einsatz • wenn die Mutter krank zuhause ist und Kinder und Haus- halt nicht versorgen kann • wenn die Mutter im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnah- me oder auf Kur ist • bei einer Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=