Familienwegweiser des Landkreises Würzburg

4 5 • wenn die Mutter vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist • in schwierigen Lebenssituationen, zum Beispiel bei Alleiner- ziehenden oder wenn es darum geht, Familienmitglieder zu entlasten, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen Haushaltshilfe/Familienpflege ist eine Leistung der Gesetzli- chen Krankenkassen, die bei Bedarf vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Bei Krankenhausaufenthalt und anderen stationären Behand- lungen ist Familienpflege eine Pflichtleistung der Kassen. Wenn die Mutter krank zuhause oder in ambulanter Behandlung ist, ist Familienpflege eine freiwillige Leistung der Kassen, die in der Satzung geregelt ist. Die Leistungen der Kassen unterscheiden sich und müssen bei der jeweiligen Krankenkasse nachgefragt werden. 4.11. ALG II/Sozialgeld, Sozialhilfe Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwi- schen vollendetem 15. und vor vollendetem 65. Lebensjahr. Al- leinerziehende oder Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern fallen grundsätzlich unter das neue Leistungsrecht. Das Arbeits- losengeld II umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Damit sind die laufenden Kosten für Ernährung, Haushaltsenergie, Kleidung, Reparaturen und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten. Außerdem werden die angemessenen Un- terkunftskosten einschließlich Heizung übernommen. Info: Beratungs- und Eingliederungsstelle für Arbeitslose im Landratsamt Landratsamt Würzburg Jobcenter Landkreis Würzburg Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg Tel.: 0931 8003 5200 4. LEISTUNGEN, EINRICHTUNGEN UND HILFEN FÜR FAMILIEN Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten: Nichterwerbsfä- hige, Erwerbsgeminderte, behinderte Menschen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Leistungshöhe ent- spricht in etwa dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es gelten unterschiedliche Vermögensfreigrenzen. Landratsamt Würzburg Soziale Leistungen (FB 33) Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-0 4.12. Migrationshilfe Integrationsbeauftragter Der Integrationsbeauftragte ist für die Belange von Zuwande- rern und von Personen mit Migrationshintergrund und Flucht- hintergrund zuständig. Er setzt sich für deren erfolgreiche Inte- gration ein. Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Telefon: 0931 8003-5784 Fax: 0931 8003-905784 Caritas Flüchtlingsberatung Franziskanergasse 3, 97070 Würzburg Tel.: 0931 38666 773 Caritas Migrationsberatung Franziskanergasse 3, 97070 Würzburg Tel.: 0931 38666 715 In Via – Migrationsberatung für Erwachsene Franziskanerstraße 3, 97070 Würzburg Tel.: 0931 38666 666

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