Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

1 9 1. ELTERN WERDEN Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931 4107 01 oder 322, 342 www.zbfs.bayern.de Elternzeit Nach der Geburt eines Kindes haben sowohl die Mutter als auch der Vater das gesetzlich festgelegte Recht auf Elternzeit, die maximal drei Jahre dauert. Die Elternzeit kann gleichzeitig oder nacheinander von Mutter und Vater in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit ist eine Teilzeitarbeit im Betrieb möglich, wenn sie 30 Wochenstunden nicht überschreitet. Grundsätzlich gilt während der Elternzeit ein Kündigungsverbot von Seiten des Arbeitgebers. Dieser Kündigungsschutz wird frühestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit aktiv. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, aus der Elternzeit zurückkehrende Erziehungsberechtigte dem ursprünglichen Arbeitsvertrag nach wieder zu beschäftigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zuzuweisen. Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Broschüren: „Elterngeld und Elternzeit“ www.bmfsfj.de Gemeinsames Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht Eine Sorgerechtserklärung für unverheiratete Eltern ist notwendig, damit beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind ausüben können. Wenn sie bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden, Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung. Beide Eltern müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge (z. B. bei einer Notoperation). In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne sich mit dem anderen Elternteil überhaupt beraten zu haben oder sich einigen zu müssen. Umgangsrecht: Auch wenn Sie als Paar auseinander gehen, müssen Sie versuchen, Ihrem Kind beide Elternteile zu erhalten. Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter, es braucht sie auch beide. In manchen Fällen haben auch dritte Personen, wie Großeltern, Tanten und Onkel etc. ein Recht auf Umgang mit Kindern von Verwandten. Jeder hat Anspruch auf

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