Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

2 4 2. ELTERN SEIN Familienkasse Aschaffenburg Hofgartenstraße 14-16, 63739 Aschaffenburg Tel.: 0800 4555530 (bundesweite kostenfreie Telefonnummer) BAföG Das sogenannte BAföG soll Chancengleichheit gewährleisten und dafür Sorge tragen, dass jeder junge Mensch unabhängig von seiner Finanzlage die Ausbildung erhält, für die er qualifiziert ist. Die staatliche Förderhöhe bemisst sich dabei sowohl nach dem Einkommen der Eltern als auch dem des Kindes und noch einigen weiteren Nebenfaktoren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet einen genauen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz, dort sind auch die Antragsformulare erhältlich. Beratung vor Ort leisten die Ämter für Ausbildungsförderung und die Studentenwerke. Landratsamt Würzburg Sonstige soziale Leistungen Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-5809/-5807 Für Fragen steht auch die gebührenfreie Hotline unter der Nummer 0800 223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 bereit. www.bafoeg.bmbf.de/ Wohnraumförderung für junge Familien Die soziale Wohnraumförderung verfolgt das Ziel, die Wohnraumversorgung der Bevölkerung durch entsprechende Förderprogramme nachhaltig zu verbessern. Fördermittel für Eigenheim und Eigentumswohnung (Neubau oder Erwerb) erhalten Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Allein- erziehende mit Kindern, Senioren und schwerbehinderte Menschen. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen allerdings nicht überschritten werden. 2.3. Finanzielle Leistungen und Hilfen Kindergeld Kindergeld wird als Steuervergütung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Es beträgt monatlich: • für die ersten zwei Kinder jeweils 219 Euro • für das dritte Kind 225 Euro • ab dem vierten Kind 250 Euro Kindergeld gibt es grundsätzlich • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung. Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein, falls Sie im Ausland leben. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Antragsformulare gibt es bei der Agentur für Arbeit. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkassen. Infos unter: BMFSFJ – Kindergeld

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