Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

2 5 2. ELTERN SEIN 2.4. Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien. Er umfasst z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulhorte, Spielgruppen, Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater), Mittagstische, Ganztagsschulen, Tagesferien… Kindertagespflege Kindertagespflege umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagespflegeperson. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Betreut werden Kinder im Alter von 1-3 Jahren (selten auch Kinder unter 1 Jahr), also vor Eintritt in den Kindergarten. Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Tagespflegeperson statt und kann eine Alternative zur Kinderkrippe sein. Landratsamt Würzburg Amt für Jugend und Familie Friesstraße 5, 97084 Würzburg Tel.: 0931 8003 5833 Informationen über die Zuschüsse zu den Betreuungskosten finden Sie auf Seite www.kreisjugendamt-wuerzburg.de Kindertageseinrichtungen Kinderkrippen sind Einrichtungen oder Gruppen der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr. Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Schülerhorte sind Einrichtungen für Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Aufgabe der Fachaufsicht und Fachberatung im Landratsamt Würzburg (Amt für Jugend und Familie) ist die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebotes von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Würzburg. Landratsamt Würzburg Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-0 www.bayernlabo.de Wohngeld Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen wird Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbst genutzte Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen gewährt. Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Landratsamt Würzburg Sonstige soziale Leistungen Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5808 Kommunale Familienförderung: Familienbildung und Familienferien Der Landkreis Würzburg gewährt Zuschüsse für Familienbildungsangebote und für Familienferien in anerkannten Familienferienstätten. Nähere Informationen finden Sie bei Familienfreizeitangebote und Familienbildung. Landratsamt Würzburg Amt für Jugend und Familie Friesstraße 5, 97084 Würzburg Tel.: 0931 8003 5826

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=