Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

31 Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch, Gaststätten: • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten • Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr. Ausnahme: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe. Rauchen: • ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt Kino: • Kinder und Jugendliche dürfen nur in Filme mit ihrer Altersfreigabe. Ausnahme: Kinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung von Erziehungsberechtigten auch in Filme freigegeben ab 12 Jahren. 2. ELTERN SEIN Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche Beschäftigte (Altersgrenze 15 Jahre) sind im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz besonders geschützt. Dies betrifft die Lehre, das feste Beschäftigungsverhältnis sowie den Ferienjob gleichermaßen. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) finden sich allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere zeitliche Begrenzungen für die Dauer der Arbeit: • Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beschäftigt sein • mindestens 12 Stunden tägliche Freizeit • Beschäftigung nur an 5 Tagen in der Woche, in der Zeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr • Eine Beschäftigung von Kindern oder schulpflichtigen Jugendlichen ist nur in wenigen, genau definierten Bereichen zulässig, z. B. Austragen von Zeitungen. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) Gewerbeaufsichtsamt Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931 380-1810 Jugendhaus Leinach © Schmelz Fotodesign

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