Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

5 0 4.10. Haushaltshilfe im Krankheitsfall/ Familienpflege Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Die Kosten können bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem muss eine im Haushalt lebende Person nachweislich nicht in der Lage sein, sich um die Haushaltsführung zu kümmern. Häusliche Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt beziehungsweise vermieden werden könnte oder nicht möglich ist. Sie erhalten in diesem Fall für die Dauer von vier Wochen eine medizinische Hilfestellung und pflegerische Maßnahmen durch ausgebildete Pflegekräfte. Haushaltshilfe/Familienpflege kommt zum Einsatz • wenn die Mutter krank zuhause ist und Kinder und Haushalt nicht versorgen kann • wenn die Mutter im Krankenhaus, in einer Reha-Maßnahme oder auf Kur ist • bei einer Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung • wenn die Mutter vorübergehend körperlich oder seelisch überfordert ist • in schwierigen Lebenssituationen, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder wenn es darum geht, Familienmitglieder zu entlasten, die Behinderte oder chronisch Kranke pflegen Haushaltshilfe/Familienpflege ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen, die bei Bedarf vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Bei Krankenhausaufenthalt und anderen stationären Behandlungen ist Familienpflege eine Pflichtleistung der Kassen. Wenn 4. LEISTUNGEN, EINRICHTUNGEN UND HILFEN FÜR FAMILIEN die Mutter krank zuhause oder in ambulanter Behandlung ist, ist Familienpflege eine freiwillige Leistung der Kassen, die in der Satzung geregelt ist. Die Leistungen der Kassen unterscheiden sich und müssen bei der jeweiligen Krankenkasse nachgefragt werden. 4.11. ALG II/Sozialgeld, Sozialhilfe Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwischen vollendetem 15. und vor vollendetem 65. Lebensjahr. Alleinerziehende oder Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern fallen grundsätzlich unter das neue Leistungsrecht. Das Arbeitslosengeld II umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Damit sind die laufenden Kosten für Ernährung, Haushaltsenergie, Kleidung, Reparaturen und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten. Außerdem werden die angemessenen Unterkunftskosten einschließlich Heizung übernommen. Info: Beratungs- und Eingliederungsstelle für Arbeitslose im Landratsamt Landratsamt Würzburg Jobcenter Landkreis Würzburg Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg Tel.: 0931 8003 5200 Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten: Nichterwerbsfähige, Erwerbsgeminderte, behinderte Menschen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Leistungshöhe entspricht in etwa dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es gelten unterschiedliche Vermögensfreigrenzen. Landratsamt Würzburg Soziale Leistungen (FB 33) Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-0

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