Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

6. SENIOREN © nmann77 · adobestock.com 6 8 6.3. Rechtliche Informationen, Testament, Vorsorgen, Betreuen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Patientenverfügungen liegen häufig vor, meist sind sie allerdings wenig konkret. Von ca. 850.000 Menschen die jährlich in Deutschland sterben, stirbt die Hälfte im Krankenhaus. Dabei muss bei etwa 300.000 Patienten eine „Entscheidung am Lebensende“ getroffen werden. Sie ist in schriftlicher Abfassung mit eigenhändiger Unterschrift notwendig. Die Einwilligungsfähigkeit muss bestehen. Die Geschäftsfähigkeit ist hingegen nicht erforderlich. Widerruf ist jederzeit formlos (d. h. auch mündlich oder nonverbal) möglich. Eine vorherige fachkundige Beratung ist nicht erforderlich, aber ratsam. Sätze wie z. B. „wenn keine Aussicht auf Besserung besteht, möchte ich keine lebensverlängernden Maßnahmen“ genügen nicht! Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson ermächtigt, für den Betroffenen Entscheidungen zu fällen oder Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sie wird erst dann wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ein durch das Gericht bestellter Betreuer wird dadurch entbehrlich. Eine Betreuungsverfügung gilt für den Fall der richterlichen Anordnung einer Betreuung. Der Betroffene kann damit den Umfang der Betreuung, die Person des Betreuers sowie Entscheidungen des Betreuers im Vorhinein maßgeblich beeinflussen. Landratsamt Würzburg Betreuungsstelle Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003-5772

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