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kennzeichnend
Sie sind neu hier? Gerade hierher gezogen? Durch Ihren
Umzug in den Landkreis Würzburg ändert sich der
Zulassungs­bereich Ihres Fahrzeugs.
Sie sind deshalb verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach § 6 Fahr­
zeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. § 46 FZV bei der Zu-
lassungsbehörde des Landratsamts Würzburg umzumelden.
Wenn Sie die richtigen Unterlagen mitbringen, geht das
schnell und einfach.
Ummeldung von außerhalb des Landkreises
• Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
• Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
• Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung
• Bisherige Kennzeichen
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• Personalausweis (mit aktueller Adresse) bzw. Reisepass
• SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Zulassung Neufahrzeug
• Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
• CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung des
Fahrzeugherstellers)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• Personalausweis (mit aktueller Adresse) bzw. Reisepass
• SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen
(für die Überführung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs;
Gültigkeitsdauer 5 Tage)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
für Kurzzeitkennzeichen
• Personalausweis (mit aktueller Adresse) bzw. Reisepass
Bitte beachten:
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, während unserer Öff­
nungszeiten zu kommen, können Sie auch telefonisch einen
Termin für Dienstag- bzw. Mittwochnachmittag vereinbaren
oder Sie können jemanden mit einer Vollmacht beauftragen.
Wichtig:
Diese Person muss neben den obengenannten Unterlagen
ihren gültigen Personalausweis und den Personalausweis des
Fahrzeughalters mitbringen.
Einen Vollmacht-Vordruck sowie das o.g. SEPA-Mandat finden
Sie unter
tichwort Formulare.
Landratsamt Würzburg – Haus II
Unsere Zulassungsbehörde
© Landkreis Würzburg
© Peter Atkin