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betreuungsstelle
Betreuungsrecht und
Vorsorgevollmacht
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Men­
schen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer
körper­lichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre
rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf
die Hilfe eines gesetzlichen Betreuers angewiesen sind. Oft
sind betagte Menschen betroffen, eine gesetzliche Betreu­
ung kann jedoch auch für junge Menschen nötig werden,
wenn sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ihre
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Den Umfang der zu regelnden Angelegenheiten legt das
Betreuungsgericht nach den jeweiligen persönlichen
Erfordernissen fest. Das Betreuungsrecht dient dazu, den
betroffenen Personen den notwendigen Schutz zu gewäh­
ren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an
Selbstbestimmung zu erhalten. Die Einrichtung der gesetzli­
chen Betreuung führt nicht zur Geschäftsunfähigkeit.
Vorrang bei der Übernahme dieser verantwortungsvol­
len Aufgabe haben ehrenamtliche, familienangehörige
Betreuer. Scheidet dies aus, werden durch das Gericht
Berufsbetreuer bestellt.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Menschen jeden Alters
in „gesunden Tagen“ ein hohes Maß an Selbstbestimmung
und führt dazu, dass eine gesetzliche Betreuung durch das
Gericht nicht erforderlich wird. Sie bestimmen selbst eine
Person ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für sie handeln
darf, und welche Angelegenheiten für sie geregelt werden
sollen. Sie können hierbei ihre persönlichen Wünsche und
Bedürfnisse zum Ausdruck bringen.
Aufgaben der Betreuungsstelle sind:
• Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung
am betreuungsgerichtlichen Verfahren
• Sachverhaltsaufklärung und Sozialberichterstattung
• Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und
Betreuern sowie Bevollmächtigten
• Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
• Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und
Bevollmächtigte
• Bewerbungsverfahren für Betreuerinnen und Betreuer
• Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehörden­
gesetzes
• Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung anderer
Hilfeangebote
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