Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

25 Welche Aufgaben, welche Ziele hat der Landkreis? Warum brauchen wir überhaupt Landkreise? Offiziell hat der Landkreis vier Aufgabenbereiche: • Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion für die Gemeinden • Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung • Übertragene Aufgaben des Staates • Staatliche Verwaltungsaufgaben Alles verstanden? Nein? Dann lesen Sie weiter: Ergänzend: Wir unterstützen die Gemeinden Ihre Gemeinde vor Ort ist zuständig für alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Längst ist unser Zusammenleben aber so komplex und vernetzt geworden, dass die Gemeinden in ihrer Arbeit häufig Unterstützung benötigen. Hier springt der Landkreis ein und sorgt dafür, dass öffentliche Verwaltungs- und Versorgungsleistungen wirtschaftlich erfüllt und effizient ausgeführt werden. Hier spricht man von der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Landkreises. Aufgaben: Pflicht und Kür In diesem Bereich handelt der Landkreis nach eigenem Ermessen. Pflichtaufgaben des Landkreises sind hier zum Beispiel „Maßnahmen auf den Gebieten der Straßenverwaltung, der Feuersicherheit, des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege“. Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Förderschulen, Krankenhäuser, Altenheime, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Kreisstraßenbau, öffentlicher Personennahverkehr und Abfallbeseitigung sind hier weitere wichtige Stichworte. Darüber hinaus werden viele Aufgaben freiwillig erfüllt: Förderung von Jugendlichen in Sport- und Musikvereinen, Kultur- und Wirtschaftsförderung. Unserem Engagement sind im Rahmen der Mittel theoretisch keine Grenzen gesetzt. Übertragen: Im Auftrag des Staates Staatliche Aufgaben, die sich für die Erledigung durch den Landkreis eignen, zählen zum sogenannten „übertragenen Wirkungskreis". Hier geht es zum Beispiel um die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Auch die staatliche Aufgabe des Rettungsdienstes sowie die Aufgabe der Fleischbeschau sind den Landkreisen übertragen worden. Staatlich: Vollzug von Hoheitsaufgaben Hier geht es um Bescheide. Die rein staatliche Verwaltungstätigkeit des Landkreises begegnet Ihnen fast immer in Form von Bescheiden – man nennt diese Tätigkeit auch „Vollzug von Hoheitsaufgaben“: Bauaufsicht, Kraftfahrzeugzulassung, Fahrerlaubnisrecht, Straßenwesen, Kostenfreiheit des Schulwegs, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Natur- und Immissionsschutz, Denkmalschutz, Wasserrecht, das Jagdwesen und die Fischerei gehören zu diesem Themenbereich. Juristische Spitzfindigkeit: Als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist der Landkreis übrigens beim Vollzug dieser Aufgaben rechtlich nicht beteiligt – der Landkreis sorgt aber für Sachmittel, Räumlichkeiten … In der Praxis bedeutet dies auch einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Landkreis. Grundsätzliches: Im Grundgesetz verankert Das Grundgesetz gibt den Landkreisen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen. Somit erhalten Sie – also die Bürger*innen – die Gelegenheit, an der Gestaltung Ihres Lebensraumes mitzuwirken, indem Sie Ihre Vertreter*innen in den Kreistag wählen. Ihr Landkreis ist also ein Teil der politischen Willensbildung von unten nach oben – genauso wollten es die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes. Das Landratsamt Alles kreist um die Bürger*innen © Wolfgang Bytomski unsere aufgaben als landkreis

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