Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

31 kennzeichnend Sie sind neu hier? Gerade hierher gezogen? Durch Ihren Umzug in den Landkreis Würzburg ändert sich der Zulassungsbereich Ihres Fahrzeugs. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihr Fahrzeug nach § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. § 46 FZV bei der Zu- lassungsbehörde des Landratsamts Würzburg umzumelden. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen mitbringen, geht das schnell und einfach. Zulassung Neufahrzeug • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief • CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers) • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) • Personalausweis (mit aktueller Adresse) bzw. Reisepass • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer Ummeldung von außerhalb des Landkreises • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief * • Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung • Bisherige Kennzeichen * • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) • Personalausweis (mit aktueller Adresse) bzw. Reisepass • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer * * entfällt bei Mitnahme des Kennzeichens als „Umzugsgut“ (gleicher Halter, gleiches Fahrzeug im zugelassenen Zustand) Außerbetriebsetzung (Abmeldung) • Zulassungbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein • Kennzeichen Bitte beachten: Außerbetriebsetzungen und Adressänderung (nur bei Umzug innerhalb des Landkreises) sind auch bei den Rathäusern in Eisingen, Estenfeld, Gerbrunn, Güntersleben, Hettstadt, Kleinrinderfeld, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Röttingen, Rottendorf, Unterpleichfeld, Veitshöchheim sowie in Waldbüttelbrunn möglich. Landratsamt Würzburg – Haus II Unsere Zulassungsbehörde © Landkreis Würzburg © Peter Atkins/fotolia.de

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