Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

43 betreuungsstelle Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen oder behördlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe eines*einer gesetzlichen Betreuer*in angewiesen sind. Oft sind betagte Menschen betroffen, eine gesetzliche Betreuung kann jedoch auch für junge Menschen nötig werden, wenn sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Den Umfang der zu regelnden Angelegenheiten legt das Betreuungsgericht nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen fest. Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Die Einrichtung der gesetzlichen Betreuung führt nicht zur Geschäftsunfähigkeit. Vorrang bei der Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben ehrenamtliche, familienangehörige Betreuer*innen. Scheidet dies aus, werden durch das Gericht Berufsbetreuer*innen bestellt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Menschen jeden Alters in „gesunden Tagen“ ein hohes Maß an Selbstbestimmung und führt dazu, dass eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht nicht erforderlich wird. Sie bestimmen selbst eine Person ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für sie handeln darf und welche Angelegenheiten für sie geregelt werden sollen. Sie können hierbei ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zum Ausdruck bringen. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, kann mit einer Betreuungsverfügung bestimmen, wer im Bedarfsfall seinen*seine gesetzliche Betreuer*in werden soll. Die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungsverfügung können Sie in der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen lassen. Aufgaben der Betreuungsstelle sind: • Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am betreuungsgerichtlichen Verfahren • Sachverhaltsaufklärung und Sozialberichterstattung • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen sowie Bevollmächtigten • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen • Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte • Bewerbungsverfahren für Betreuer*innen • Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes • Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung anderer Hilfeangebote • Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen www.landkreis-wuerzburg.de/betreuungsstelle © drubig-photo/fotolia.de

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