Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

BERATUNG UND HILFE 33 Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche. Kinder unter 14 Jahren Kinder unter 16 Jahren Kinder unter 18 Jahren § 4 Aufenthalt in Gaststätten P P bis 24 Uhr Aufenthalt in Nachtbars , Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben § 5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco (Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich) P P bis 24 Uhr Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege bis 22 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr § 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen. Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten § 7 Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben (Die zuständige Behörde kann Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen anordnen.) § 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (Die zuständige Behörde kann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.) § 9 Abgabe/Verzehr von Bier, Wein, Schaumwein, Mischungen mit Bier, Wein o. Ä. ( Ausnahme erlaubt bei 14- u. 15-Jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern)) Abgabe/Verzehr von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmitteln, z. B. Spirituosen § 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten/E-Shishas (auch nikotinfrei) § 11 Kinobesuche Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: „ohne Altersbe- schr./ab 6/12/16 Jahren“ (Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbe- auftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: „Filme ab 12 Jahren“: Anwesenheit ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) gestattet.) bis 20 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr § 12 Abgabe von Filmen o. Spielen (auf DVD, Video usw.) nur entsprechend den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr./ab 6/12/16 Jahren“ § 13 Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmög. nur nach den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschr./ab 6/12/16 Jahren“ K erlaubt K nicht erlaubt P (zeitliche) Beschränkungen werden durch die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben. Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige/ unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlich- keit und in den Medien zu schützen. Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel • Svenja Faßbinder | Tel.: 09232 80316 svenja.fassbinder@landkreis-wunsiedel.de • Martin Reschke | Tel.: 09232 80208 martin.reschke@landkreis-wunsiedel.de www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/ familie-kinder-jugend/kommunale-jugendarbeit

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