Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

22 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege- kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewäh- ren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen bezie- hungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Bar- rierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter www.byak de . Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen 1. Bayerisches Wohnbauförder­ programm a) Schaffung von Eigenwohn- raum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarkt- zins angepasst. Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Erster- werb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten. www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/ foerderung/barrierefreieswohnen Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Die Förderung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit der Antrag- steller. Merkblatt: www.stmi.bayern.de/ assets/stmi/buw/wohnen/ iic1merkblatteigenwohnraum.pdf b) Anpassung von Wohnraum, an die Behinderung (Umbau) Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwal- tungskostenbeitrag von 1,0 %. Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn bei dem zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum Antrag- stellung durch den Vermieter) 2. Bayerisches Zinsver­ billigungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweit­ erwerb mit Bindungsfrist Darlehenshöhe beträgt 30 % der Gesamtkosten; max. 100.000 Euro, aber nicht weniger als 15.000 Euro. Zinssatz ca. 1 % unter banküblichen Konditionen. Diese Leistungen können mit Bay- WoFG kumuliert beantragt werden. www.bayernlabo.de Dort finden sich aktuelle Zinssätze. 3. a) KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit (159) Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit.

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