Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

30 Ein möglichst selbstständiges Leben trotz Pflegebedürftigkeit Wohnraumanpassung zur Erleichterung und Ermöglichung der häuslichen Pflege Die Fachstelle für pflegende Angehörige berät zu allen Themen der Pflege. Zu Gestaltungsmöglichkei- ten der Häuslichkeit informiert die Fachkraft ebenfalls, damit die nötige Pflege erleichtert oder erst möglich gemacht wird. Pflegebedürftigkeit hat viele Gesichter. Für die unter- schiedlichen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bedarf es individueller Lösungen. Sie müssen prak- tisch und alltagstauglich sein. Nach dem neuen Pfle- gestärkungsgesetz II soll die selbstständige Lebens- führung des Versicherten unterstützt und gefördert werden. Wenn aber der Pflegebedarf sehr hoch ist, geht es auch um nötige Unterstützung, Erleichterung und körperliche Entlastung des pflegenden Angehöri- gen oder des Pflegedienstes. Zum einen hat der Versicherte Anspruch auf Hilfsmit- tel und Pflegehilfsmittel. Auf Rezept kann das eine Gehhilfe, ein Rollator, ein Duschstuhl oder vieles andere sein. Zu den einzelnen Produkten können die Betroffenen detaillierte Informationen bei den Pflege- kassen oder im Sanitätshaus einholen. Oftmals sind es kleine bauliche Veränderungen, die Sicherheit und Orientierung geben – ein Leben zu Hause möglich machen. Beispiele dafür sind das Abflachen von Türschwellen, beidseitige Handläufe oder Haltegriffe in der Wohnung. Größere Anpas- sung des Wohnraumes sind Türverbreiterungen, eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000 Euro für eine Maßnahme zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Nach SGB XI, § 40 Absatz 4 gilt die- ser Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflege- bedürftigen wiederherstellen. Bei der Bemessung des Zuschusses wird kein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen richtet. Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, z. B. Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Beim Antragsverfahren ist dar- auf zu achten, dass vor Beginn der Maßnahme der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, dazu ist ein Kostenvoranschlag beizulegen. Der Medizinische Dienst prüft den Antrag. Die Zusage der Pflegekasse zur Kostenübernahme muss vorliegen, bevor die Maßnahme umgesetzt wird. Weitere Informationen erhalten Sie dazu auch bei den Pflegeberatern der Pflegekassen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind über den Sozialen Wohnungsbau oder das KfW-Förderpro- gramm „Altersgerecht umbauen“ möglich. Genauere Informationen und Beratung zu diesen Finanzierungs- möglichkeiten erhalten Sie im zuständigen Landrats­ amt. Kontakt: Fachstelle für pflegende Angehörige Diakonie Selb-Wunsiedel Isolde Guba Pfarrstraße 14 95100 Selb Telefon: 09287 994040 E-Mail: angehoerigenberatung@diakonie-wun.de Isolde Guba

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