Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

4 Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Beitrag von Ursula Ebert, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Die Landkreise, Bezirke und kreisfreien Städte in Bayern sollen gemäß Art. 18 des Bayerischen Gleich- stellungsgesetzes (BayGG) jeweils eine Behinder- tenbeauftragte oder einen Behindertenbeauftragten bestellen. Der Aufgabenbereich umfasst die Umset- zung der Ziele und Aufgaben nach dem BayGG, ins- besondere in Bezug auf Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Inklusion ist in ers- ter Linie die Barrierefreiheit. Hierzu werden Stellung- nahmen zu öffentlichen (Straßen-)Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden nach den einschlägigen DIN-Normen ausgearbeitet. Um den Menschen mit Behinderungen somit eine gleiche Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen, muss auf deren Belange und auf eine umfangreiche Barrierefreiheit geachtet werden. Häufig wird „barri- erefrei“ vordergründig mit „rollstuhlgeeignet“ gleich- gesetzt. Rollstuhlabhängigkeit ist zwar die augenfäl- ligste, aber nicht die einzige Art von Behinderung, auf die baulich reagiert werden muss. Barrierefreiheit bezieht alle Arten von Behinderung mit ein. Auch die vorübergehende Einschränkung der Beweglich- keit, z. B. durch die Verwendung von Krücken bei einem Beinbruch, oder die Benutzung eines Kinder- wagens werden hier berücksichtigt. Allgemein sollen alle Anlagen für alle Menschen ohne Hilfe barrierefrei nutzbar sein. Dies gilt insbesondere für: • Rollstuhlbenutzer • Blinde und Sehbehinderte • Gehörlose und Hörgeschädigte • Gehbehinderte • Kleinwüchsige • sowie ältere Menschen und Kinder Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Rau- mes und somit auch die barrierefreie Nutzbarkeit der öffentlich zugänglichen Gebäude ist außerdem ein wesentlicher Gesichtspunkt für eine inklusive Gesell- schaft im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonven- tion und ist unverzichtbar für unsere älter werdende Bevölkerung. Motorische sowie optische und kognitive Einschränkungen können jeden Menschen betreffen und stellen übliche Veränderungen der Leistungsfä- higkeit im Alterungsprozess eines jeden Menschen dar. Im privaten Wohnungsbau ist deshalb die Barrierefrei- heit schon längst kein Nischenthema mehr. Barriere- freies Bauen ist ein umfassendes Gestaltungsprinzip. Es beginnt bei der Infrastruktur im öffentlichen Raum und endet bei der Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse der Betroffenen. Mit einer gewissen Grundkenntnis lassen sich für jede bauliche Situation individuelle und praxistaugliche Lösungen finden. Gerade für Senioren ist eine Anpassung der Wohnung ein wichtiger Beitrag zum selbstbestimmten Wohnen/ Leben im Alter, damit die eigene Wohnung solange wie möglich als Lebensmittelpunkt erhalten bleibt. Kontakt: Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge Ursula Ebert Jean-Paul Straße 9 95659 Wunsiedel Telefon: 09232 80-332 Telefax: 09232 80-9332 E-Mail: ursula.ebert@landkreis-wunsiedel.de Ursula Ebert

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