Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

17 2. Sozialleistungen und sonstige Vergünstigungen 2.1 Rentenberatung – Staatliches Versicherungsamt Das Rentenrecht ist sehr komplex. Es ist schwierig, sich in den komplizierten Sachverhalten zurechtzufinden. Für viele Versicherte sind die Rentenversicherung und die Rentengesetzgebung mit den zahlreichen Änderungen deshalb immer undurchschaubarer. Wenden Sie sich deshalb mit Ihren Fragen zur Rente oder zur Antragstellung an die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Diese geben neutral und kostenlos Auskunft. Zuständig für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth (4 0921 607-2020, Ö beratung-bayreuth@ drv-nordbayern.de, Ħ www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de). Vielfach werden Informationen der Rentenversicherungsträger in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angeboten. Die Sprechtage in Marktredwitz und Wunsiedel werden in den Tageszeitungen und in der Landkreiszeitung angekündigt. Sehr wichtig sind die Versicherungsältesten der Rentenversicherungsträger. Sie sind ehrenamtlich tätig und helfen in allen Fragen zur Rentenversicherung. Sie sind auch behilflich beim Ausfüllen des Rentenantrages. Die Anschriften erfahren Sie beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt Wunsiedel Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-0 Kostenloses Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung: 4 0800 10004800 Montag – Donnerstag 07:30 – 19:30 Uhr Freitag 07:30 – 15:30 Uhr Regelaltersrente Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wurden Sie vor 1947 geboren, liegt diese nach wie vor bei 65. Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Hinzuverdienst zur Rente Haben Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Nur bei vorgezogener Altersrenten, also Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Renten wegen Erwerbsminderung, kann eine Beschäftigung die Rentenhöhe beeinflussen. Im Rahmen einer Sonderregelung in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten erhöhte Hinzuverdienstgrenzen (erfragen Sie © Robert Kneschke - stock.adobe.com

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