Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

18 2.2 Sozialhilfe Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die Menschen in Not einen Anspruch haben. Leistungen der Sozialhilfe erhält, wer sich nicht selbst helfen kann, wer die erforderliche Hilfe nicht durch Angehörige erhält und wer nicht über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen verfügt. Scheuen Sie deshalb den Gang zum Sozialamt nicht, wenn Sie Hilfe – egal welcher Art – brauchen. Sozialhilfeanträge halten die Städte und Gemeinden bereit, deren Mitarbeiter auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind. Auskünfte in Sozialhilfeangelegenheiten erhalten Sie beim: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel Ö ramona.kellner@landkreis-wunsiedel.de Ħ www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/ sozialwesen/grundsicherung-hilfe-zumlebensunterhalt Auskünfte zu Telefon Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt 09232 80-573 09232 80-310 09232 80-344 09232 80-584 Hilfen zur stationären Pflege (Heimkosten), Hilfe zur Pflege 0921 78460 Bezirk Oberfranken Bayreuth Hilfen zur Gesundheit, sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen 09232 80-306 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 09232 80-335 Es kann allerdings immer erst dann geholfen werden, wenn die Notlage bei einer öffentlichen Stelle bekannt wird. Bei den Leistungen diese Hinzuverdienstgrenzen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger). Voraussichtlich ab dem Jahr 2023 dürfen Sie beim Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze wieder maximal 6.300 EUR imKalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Auch bei Hinterbliebenenrenten, wie z. B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig von IhremAlter) angerechnet. Bei Waisenrenten wird zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt. Neuberechnung der Rente Nach der Rentenbewilligung können noch Dokumente gefunden werden, die bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt worden sind (Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Zeugnisse, Soldbuch, Entlassungsschein, Arbeitslosenmeldekarten, Nachweise über Krankheitszeiten). Die aufgefundenen Dokumente sind, zusammen mit einem formlosen Antrag auf Neuberechnung der Rente, an den zuständigen Rentenversicherungsträger unter Angabe der Versicherungsnummer zu senden. Rentnerausweis Rentenempfänger erhalten oft finanzielle Vergünstigungen. In diesen Fällen ist in der Regel die Eigenschaft als Rentenbezieher nachzuweisen. Bei jeder Anpassung der Rente wird Ihnen eine „Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ mit einem „Rentnerausweis“ übersandt. Dieser „Rentnerausweis“ gilt in Verbindungmit IhremPersonalausweis als Nachweis des Bezugs einer Rente. © Gina Sanders - Fotolia

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