Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

21 Einrichtung einen Versorgungsvertrag für die vollstationäre Pflege nachweisen kann. In Altenheimen, wo keine vollstationäre Pflege angeboten wird, sind von den Bewohnern die Rundfunkgebühren grundsätzlich zu zahlen. Haben die Altenwohnheime allerdings einen eingerichteten Pflegebereich, müssen die dort untergebrachten Bewohner auch keine Rundfunkgebühren zahlen. Von den Rundfunkgebühren können u. a. auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII befreit werden. Anträge und weitere Auskünfte über die Rundfunkermäßigung erteilt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln 4 01806 99955510 Ħ www.rundfunkbeitrag.de 2.7 Telefongebührenermäßigungen – Sozialtarif der Deutschen Telekom Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie: ••durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind; ••blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht. Die Vergünstigung wird von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Auf welche Tarife ein berechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können, können auf Antrag den Grad der Behinderung feststellen lassen. Die Gemeindeverwaltungen halten Anträge bereit. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus. Je nach Grad der Behinderung und der festgestellten Merkzeichen erhalten die Betroffenen bestimmte Vergünstigungen. Hierzu zählen z. B. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung im Nahverkehr, steuerliche Vergünstigungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen der Telefongebühren, höheres Wohngeld und vieles mehr. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim: oder 2.6 Befreiung von Rundfunkgebühren Für die Erteilung der Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Bewohner von Altenpflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind von der Entrichtung dieser Gebühr befreit, wenn das Heim oder die Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth 4 0921 605-03 Ö poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken – Dienstort Selb Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb 4 09287 803-0

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