Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

30 des BayerischenWohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 EUR. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderemdie Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Was wird gefördert? Fördergegenstände sind baulicheMaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ••im Bestand von Eigenwohnraum sowie ••im Bestand von Mietwohnraum Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht: ••der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, ••der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer ••die Beseitigung von Barrieren. Architektenkammer Fragen zur Barrierefreiheit und informieren u. a. über die finanziellen Fördermöglichkeiten und Wohnformen im Alter. Die Beratungstermine finden jeweils am letzten Donnerstag imMonat von 15:30 bis 17:30 Uhr im Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge, Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, Zimmer E.16, Erdgeschoss statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bei der Bayerischen Architektenkammer unter 4 089 139880-80 oder Ö info@byak-barrierefreiheit.de erforderlich. 3.3 Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen © Alexander Raths - stock.adobe.com

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