Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

47 (kurz: „FQA/Heimaufsicht“) wacht darüber, dass die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen in jedem Fall erhalten bleiben. Sie sorgt dafür, dass das Pflege-und Wohnqualitätsgesetz (PfleWogG) sowie die weiteren Rechtsvorschriften beachtet werden und überprüft die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege. Hierzu werden die Einrichtungen im Landkreis regelmäßig – unangemeldet – überprüft. Die FQA/Heimaufsicht berät außerdem u. a. ••Bewohnerinnen, Bewohner und Bewohnervertretung von Einrichtungen über ihre Rechte und Pflichten, ••Personen, die einen Umzug in ein Alten-/ Pflegeheim in Betracht ziehen, Angehörige von Heimbewohnern und sonstige Interessierte über die Einrichtungen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, über Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie können sich jederzeit an die FQA/Heimaufsicht wenden, wenn sich Probleme in der von Ihnen bzw. Ihren Angehörigen bewohnten Einrichtung ergeben oder Sie Fragen haben: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge FQA/Heimaufsicht Frau Broeckelmann und Frau Ruckdäschel Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-334 bzw. 4 09232 80-339 3 09232 809-334 bzw. 3 09232 809-339 Sollten Sie nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Bewohnerinnen oder Bewohner einer Einrichtung o. Ä. wünschen, hält die FQA/Heimaufsicht beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge entsprechende ausführliche Broschüren kostenlos für Sie bereit. 4.4 Bewohnervertretung Grundsätzlich besteht in jeder Einrichtung eine Bewohnervertretung (ehemals Heimbeirat), der je nach Größe der Einrichtung eine bestimmte Zahl von Mitgliedern angehört. Die Mitglieder der Bewohnervertretung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Einrichtung oder von hierzu beauftragten Außenstehenden gewählt. Durch die Bewohnervertretung haben die Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die Möglichkeit, in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie z. B. Verpflegung, Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen und Freizeitgestaltung mitzuwirken und so aktiv an der Gestaltung ihres Alltags teilzunehmen. 4.5 Aufsicht über die Einrichtungen Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht © fizkes - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=