Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

63 6. Vorsorge 6.1 Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung Wer seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse für den Fall einer eventuellen späteren Hilfsbedürftigkeit absichern möchte, ist gut beraten, wenn er dies bereits in „gesunden Tagen“ festlegt. Grundlage für diese Erklärungen sind jeweils die eigenen Überlegungen und das Gespräch mit vertrauten Personen und dembehandelnden Arzt. Die Absicherung kann geschehen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine Broschüre herausgegeben. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ gibt Tipps und Formulierungshilfen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Daneben werden allgemeine Fragen erörtert und verständlich besprochen. Die Broschüre ist im Buchhandel zum Preis von 5,50 € erhältlich (ISBN-Nr. 978-3-406-67602-4). Sie können die Broschüre auch kostenlos aus dem Internet herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken (Ħ www.justiz. bayern.de (> Service > Broschüren bestellen)). Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXIDruck und auf Diskette heraus. Die E-MailAnschrift lautet: Ö bit@bbsb.org. Informationen und Broschüren zu diesem Themenbereich erhalten Sie auch bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Wunsiedel, 4 09232 80-102, 80-105 und 80-104. Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, an „Ihrer Stelle“ zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass tatsächlich eine Person Ihres Vertrauens an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen kann. Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen. Was muss man beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht beachten? Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich gefasst werden sowie Datum und Ihre Unterschrift tragen. Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich an keine Form gebunden, aus Gründen der Klarheit und der Beweiskraft ist aber die Niederschrift der Vollmacht notwendig. Selbstverständlich können Sie sich bei der Formulierung Ihrer Vollmacht auch individuell von einemRechtsanwalt oder einemNotar beraten lassen. Für die Beratung oder eine notarielle Beurkundung fallen jedoch Gebühren an.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=