Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

65 Ernstfall Dritte wissen, dass eine solche Vollmacht existiert. Die Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer vom Amtsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll, falls eine Betreuung erforderlich wird. Somit können Sie schon im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie fremde Person zum Betreuer bestellt. Der bestellte Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom Amtsgericht kontrolliert. Was muss man beim Erstellen einer Betreuungsverfügung beachten? Eine bestimmte Form ist für eine Betreuungsverfügung nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch wie die Vorsorgevollmacht aus Beweisgründen schriftlich abgefasst sein und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Wo sollte eine Betreuungsverfügung aufbewahrt werden? Die Betreuungsverfügung sollte wie die Vorsorgevollmacht im Bedarfsfall sofort auffindbar sein. Jeder, der imBesitz einer solchen schriftlichen Verfügung ist, ist verpflichtet, diese beim Amtsgericht – Abteilung für Betreuungssachen abzuliefern, sobald er von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt. Empfehlenswert ist deshalb, dass Sie einen Hinweis auf eine bestehende Betreuungsverfügung oder eine Kopie davon immer bei sich haben (z. B. bei den Ausweispapieren). Im Internet steht Ihnen unter Ħ www.bmjv.de (> Publikationen > Formulare, Muster und Vordrucke > Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung) als gesonderte Datei ein Muster für eine Betreuungsverfügung zum Ausdrucken zur Verfügung. Sie müssen daher dafür sorgen, dass dem Berechtigten die Vollmacht imOriginal zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. Aufbewahrung der Vollmacht an einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort; Übergabe der Vollmacht sofort an den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, von dieser nur im Ernstfall Gebrauch zu machen. Sie können die Vorsorgevollmacht aber auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Ħ www.vorsorgeregister.de gegen eine Gebühr registrieren lassen. Haben Sie zusammen mit der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung (siehe nachfolgend) errichtet, können auch diese Tatsachen registriert werden. Die registrierten Daten können ausschließlich die Amtsgerichte – Abteilung für Betreuungssachen einsehen. So ist sichergestellt, dass jedes Gericht (nicht nur das für Ihren Wohnort zuständige), das über eine evtl. Betreuung entscheiden muss, sofort sehen kann, ob eine Vorsorgevollmacht errichtet wurde und damit eine Betreuung nicht erforderlich ist. Im Internet steht Ihnen unter Ħ www.bmjv.de (> Publikationen > Formulare, Muster und Vordrucke > Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung) ein Muster für eine Vorsorgevollmacht sowie das Datenformular für Privatpersonen „P“ zur Eintragung einer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer zum Ausdrucken zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, wenn Sie eine Kopie oder einen Hinweis auf die Vorsorgevollmacht möglichst ständig bei sich tragen, damit im

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=