Ratgeber für Senioren im Landkreis Wunsiedel

Wegweiser für Senioren www.landkreis-wunsiedel.de Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

So funktioniert´s: ANRUFEN und die Fahrt bis zum jeweiligen Anmeldeschluss* buchen Folgende ANMELDEDATEN durchgeben: • Liniennummer • gewünschte Abfahrts- bzw. Ankunftszeit • Start- und Zielhaltestelle • Personenzahl Und was KOSTET die Fahrt mit dem Fichtel-BAXI? Eine Fahrt kostet genauso viel, wie eine vergleichbare Fahrt mit dem Linienbus. 09232 | 80 700 * Eine Anmeldung ist bis spätestens 60 Minuten vor Abfahrt an der ersten Haltestelle innerhalb folgender Anmeldezeiten möglich: Montag - Freitag: 07:00 - 18:30 Uhr Samstag: 07:00 - 12:00 Uhr Sonn- & Feiertag: Samstag bis 12:00 Uhr (bzw. Werktag vor Feiertag bis 18:30 Uhr) LANDRATSAMTWUNSIEDEL I. FICHTELGEBIRGE www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/mobilitaet

1 Vorwort Liebe Fichtelgebirglerinnen und liebe Fichtelgebirgler, ich freue mich, Ihnen den neuen Seniorenwegweiser analog und natürlich auch digital an die Hand geben zu können. Das erscheint mir ganz wichtig, denn ich darf die Erfahrung machen, dass auch ältere Menschen neben der klassischen gedruckten Form zunehmend auf den digitalen Kanälen unterwegs sind. Das freut mich, und es ist gut so, denn diese Kanäle ermöglichen es, mit der Welt in Kontakt zu treten und sich mit Informationen zu versorgen, auch wenn man vielleicht nicht mehr ganz so mobil ist, wie man gerne möchte. Dieser Wegweiser bietet Ihnen allen eine Fülle dieser relevanten Informationen. Nutzen Sie sie, unser Fichtelgebirge hat für Menschen jeden Alters so unglaublich viel zu bieten. Diesen Wegweiser sehe ich deshalb auch nicht als Seniorenwegweiser im klassischen Sinn. Die Informationen und Kontakte, die wir Ihnen hier bereitstellen, sind für Menschen jeden Alters von Interesse. Denn es ist meine innerste Überzeugung, dass man stets über den eigenen Tellerrand hinausblicken sollte – auch und gerade generationenübergreifend. Nur wenn junge Menschen sich für ältere und ihre Lebenswirklichkeit interessieren, können sie die Weichen für die eigene Zukunft gut stellen. Und wer sich als älterer Mensch für die Lebenswirklichkeit junger Menschen interessiert, bleibt selbst ein Stück weit jung dabei. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle deshalb nicht nur einen kompakten Überblick über Angebote, die Sie in Ihrem Alltag unterstützen können, beispielsweise Hilfsmöglichkeiten oder Möglichkeiten zur Betreuung und Pflege. Diese sind essenziell wichtig und man sollte sie dringend bei der Hand haben, wenn die Nutzung eines solchen Angebots gewünscht oder auch nötig wird. Aber es stehen gerade auch Themen im Mittelpunkt, die Ihnen allen und Ihren älteren Angehörigen ein aktives, erfülltes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen können. Die Palette reicht dabei von derWohnberatung, die oft mit kleinen Veränderungen Großes erzielen kann, bis hin zu den Freizeitmöglichkeiten für ältere Personen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und der Nutzung der zahlreichen Möglichkeiten, die unser Fichtelgebirge bietet. Zusammenhalt und sich gegenseitig zu unterstützen sind Werte, die hier in der Region noch großgeschrieben werden. Zögern Sie nicht, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen oder vielleicht sogar mitzugestalten. Herzlich Ihr Peter Berek Landrat Konrad Scharnagl Seniorenbeauftragter

Unsere Angebote: VOLLSTATIONÄRE PFLEGE KURZZEITPFLEGE BETREUTES WOHNEN AMBULANTER PFLEGEDIENST GEMEINSAM ENGAGIERT FÜR MENSCHEN IN DER REGION Gerne beraten wir Sie persönlich! Wir bieten Ihnen individuelle, kompetente und zugewandte Pflege rund um die Uhr. ST. ELISABETH st.elisabeth-wunsiedel@deutscher-orden.de www.altenheim-wunsiedel.de Tel. +49 (0) 9232 971- 0 ZENTRUM FÜR WOHNEN UND PFLEGE HAUS ST. MICHAEL info.st-michael@deutscher-orden.de www.altenheim-bad-alexandersbad.de Tel. +49 (0) 9232 608- 0 ZENTRUM FÜR WOHNEN UND PFLEGE THERESIANUM theresianum@deutscher-orden.de www.altenheim-konnersreuth.de Tel. +49 (0) 9632 9236- 0 SENIORENZENTRUM

3 Vorwort ����������������������������������������������������� 1 1. Beratung und Information ����������������� 6 1.1 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ����������������������������������� 6 1.2 Städte und Gemeinden ����������������������� 9 1.3 V erbände der Freien Wohlfahrtspflege ������������������������������ 11 1.4 Weitere Beratungsangebote ������������� 12 1.5 S eniorenbeauftragte der Kommunen ��������������������������������� 15 2. Sozialleistungen und sonstige Vergünstigungen ��������������� 17 2.1 Rentenberatung – Staatliches Versicherungsamt ����������� 17 2.2 Sozialhilfe ������������������������������������������� 18 2.3 Wohngeld ������������������������������������������ 20 2.4 Rezeptgebührenbefreiungen ������������� 20 2.5 Schwerbehindertenausweis ��������������� 20 2.6 Befreiung von Rundfunkgebühren ���� 21 2.7 Telefongebührenermäßigungen – Sozialtarif der Deutschen Telekom ���� 21 2.8 Tafeln ������������������������������������������������� 22 2.9 Besondere Einkaufs-/ Tauschangebote ��������������������������������� 22 3. Hilfen, Unterstützung und Pflege zu Hause ����������������������������������������� 23 3.1 Hilfe bei Demenz für die Betroffenen und deren Angehörige ��� 23 3.2 Wohnberatung – Wohnungsanpassung ������������������������ 29 3.3 Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung �������� 30 3.4 Häusliche Pflege durch Angehörige oder selbstbeschaffte Pflegekraft ����� 31 3.5 Weitere Hilfen ����������������������������������� 31 3.6 Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste ������������������� 33 3.7 Hilfsmittel für die Pflege zu Hause ���� 38 3.8 Demenzbetreuung zu Hause �������������� 38 3.9 Regelmäßige Gruppen- veranstaltungen für Angehörige �������� 38 3.10 Essen auf Rädern – Menüservice ������� 38 3.11 Hausnotruf ���������������������������������������� 39 3.12 Patientenfahrdienste ������������������������ 40 3.13 Betreutes Wohnen ����������������������������� 40 3.14 Ambulant betreute Wohngemeinschaften ������������������������ 41 4. Teilstationäre und stationäre Pflege ����������������������������� 43 4.1 Tagespflege ��������������������������������������� 43 4.2 Stationäre Alten-/ Pflegeeinrichtungen �������������������������� 43 4.3 Finanzierung des Aufenthaltes in einer Einrichtung ��������������������������� 45 4.4 Bewohnervertretung ������������������������� 47 4.5 Aufsicht über die Einrichtungen �������� 47 Inhaltsverzeichnis Fortsetzung Seite 5

4 © iceteastock – Fotolia Wir machen auch Hausbesuche! Marktplatz 5, 95659 Arzberg 09233.785209-0 info@tz-arzberg.de www.tz-arzberg.de Ergotherapie Physiotherapie Logopädie Das Klinikum Fichtelgebirge bietet als Schwerpunktkrankenhaus eine moderne medizinische Versorgung mit qualitätsgesicherter Pflege, in einer Atmosphäre, die von Verantwortung und Menschlichkeit geprägt ist. • Notfallmedizin • Anästhesie und Intensivmedizin • Allgemein- und Viszeralchirurgie • Unfallchirurgie, Hand- und Wirbelsäulenchirurgie • Sportklinik • Neurochirurgie & Wirbelsäulentherapie • Orthopädie und Endoprothetik • Gefäßchirurgie • Innere Medizin • Diabetologie • Urologie und Kinderurologie • Frauenklinik, Geburtshilfe, Brustzentrum • Nuklearmedizinische Abteilung • Radiologie • Physikalische Therapie • Ambulantes Onkologisches Zentrum • Lymphologie • Pneumologie • Geriatrie • Kardiologie • Prostatazentrum Klinikum Fichtelgebirge gGmbH Schillerhain 1-8 | 95615 Marktredwitz Telefon: 09231 809-0 Weißenbacher Str. 62 | 95100 Selb Telefon: 09287 971-0 www.klinikum-fichtelgebirge.de

5 5. Aktiv im Alter ���������������������������������� 49 5.1 Museen und Sehenswürdigkeiten ����� 49 5.2 Festspiele, Konzert- und Theaterveranstaltungen �������������������� 54 5.3 Volkshochschulen und Bildungszentren �������������������������������� 56 5.4 Büchereien ���������������������������������������� 58 5.5 Seniorenkreise, Seniorentreffen ������� 59 5.6 Mehrgenerationenhaus Wunsiedel ��� 59 5.7 Gesundheit und Wellness ������������������ 61 6. Vorsorge ����������������������������������������� 63 6.1 Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung �������������������������� 63 6.2 Testament ����������������������������������������� 67 6.3 Dokumentenmappe �������������������������� 68 7. Am Ende des Weges ������������������������ 69 7.1 Hospiz-Initiative Fichtelgebirge e. V. – Begleiter auf dem letzten Weg ��������� 69 7.2 Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) – Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu Hause �������������������������� 71 7.3 Stationäre Hospizversorgung ������������� 71 7.4 Todesfall – Was ist zu tun beim Tode eines Angehörigen? ������������������ 73 8. Zu guter Letzt ���������������������������������� 74 Wichtige Rufnummern ���������������������������� 75 Inserentenverzeichnis ������������������������������ 75 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Wegweiser für Senioren www.landkreis-wunsiedel.de Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge in Zusammenarbeit mit: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Jean-Paul-Straße 9, 95632Wunsiedel Redaktion: Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titel: highwaystarz – stock.adobe.com Seite 1: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ansonsten stehen die Bildnachweise in den jeweiligen Fotos. I MP R E S S UM 95632057/7. Auflage 2022 Druck: MUNDSCHENK Druck + Medien GmbH & Co. KG, Mundschenkstraße 5 06889 Lutherstadt Wittenberg Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g weiß, matt, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstraße 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

6 1. Beratung und Information Guter Rat ist teuer? Lassen Sie sich vomGegenteil überzeugen: Viele gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen und Dienste, aber auch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, bieten Ihnen kostenlos und unverbindlich Beratung und Unterstützung an. In vielen Fällen sind die Träger sogar gesetzlich zur Beratung und Information verpflichtet. Eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beraten und informieren ältere Menschen und deren Angehörige zu allgemeinen Lebens-, Alters- und Sozialfragen. Sie erhalten dort Informationen zu allgemeinen Sachfragen bis hin zur konkreten Hilfeleistung im Einzelfall. Haben Sie allgemeine oder auch ganz konkrete Fragen, fassen Sie Mut und rufen Sie eine der nachfolgend aufgeführten Stellen an oder kommen Sie persönlich vorbei. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie gegebenenfalls Ihre Angehörigen, Freunde oder Nachbarn zurate. Wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist, versuchen wir in diesemWegweiser zu beschreiben. Aber auch wenn Sie sich zunächst einmal allgemein informieren wollen oder sich nicht sicher sind, wer der richtige Ansprechpartner ist, können Sie sich jederzeit unverbindlich an die aufgeführten Stellen wenden. Eine Vielzahl von Informationen zu den verschiedensten Themen findet sich im Internet. Auch in diesem Wegweiser ist an der einen oder anderen Stelle für weiterführende Informationen auf das Internet verwiesen (z. B. www.landkreis-wunsiedel.de). Falls Sie sich über Themen dieser Broschüre weitergehend informieren wollen, aber keinen Internet-Zugang haben, scheuen Sie sich nicht, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren. Diese sind gerne bereit, Ihnen die gewünschten Informationen in Papierform zur Verfügung zu stellen. 1.1 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen Falls Sie in eine Notlage geraten oder mit bestimmten Lebensumständen nicht zurechtkommen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter des Fachbereichs Sozialwesen des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. Informationen zumThema Sozialhilfe finden Sie imKapitel 2, Nr. 2.2 dieser Broschüre. Ihr Ansprechpartner ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen Elisabeth Weiß Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-342 Ö elisabeth.weiss@landkreis-wunsiedel.de

7 Ihr Ansprechpartner ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Seniorenbeauftragter des Landkreises Konrad Scharnagl Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 1247 Ö seniorenbeauftragter@ landkreis-wunsiedel.de Nach telefonischer Vereinbarung bietet Herr Scharnagl Termine im Landratsamt in Wunsiedel an. Behindertenbeauftragte des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, sich für die Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens einzusetzen. Bei Fragen oder Problemen ist sie behilflich, Lösungsvorschläge aufzuzeigen bzw. die Betroffenen an die imEinzelfall zuständigen Stellen zu vermitteln bzw. Kontakte zu diesen herzustellen. Ihre Ansprechpartnerin ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Behindertenbeauftragte Karin Ruckdäschel Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-339 Ö karin.ruckdaeschel@ landkreis-wunsiedel.de Fachbereich Gesundheitsförderung – Sozialpädagogischer Dienst Im Rahmen der sozialpädagogischen Gesundheitshilfe bestehen für Betroffene und deren Angehörige umfassende Beratungs- und Vermittlungsangebote bei Hilfsbedürftigkeit im Alter (z. B. bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, häuslichen Versorgungsproblemen) und psychiatrischen Alterserkrankungen (z. B. bei Demenz, Alzheimer, Depressionen). Die Beratung kann auch in Form von Hausbesuchen erfolgen, ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Gesundheitswesen Sozialpädagogischer Dienst Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-117 oder 4 09232 80-133 Seniorenbeauftragter des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge Der Seniorenbeauftragte ist Ansprechpartner und Sprachrohr für alle Seniorinnen und Senioren im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Er ist Bindeglied zwischen älterenMitbürgern und den Entscheidungs- und Beratungsgremien des Landkreises und will diese für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse älterer Menschen sensibilisieren. Nur so können die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, um der demografischen Herausforderung gerecht zu werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Seniorenbeauftragten ist die Begleitung undUnterstützung der Seniorenbeauftragten (siehe Punkt 1.5), die mittlerweile in vielen Landkreiskommunen bestellt wurden. © Prostock-studio - stock.adobe.com

8 Ihre Ansprechpartnerin ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ehrenamtskoordinatorin Elisabeth Golly Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-449 Ö elisabeth.golly@landkreis-wunsiedel.de Betreuungsstelle Wenn ein Erwachsener wegen einer psychischen, geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Aufgaben nicht mehr selbst bewältigen kann, kann beimAmtsgericht auch durch Dritte ein Antrag auf eine Betreuung gestellt werden. Das Gericht legt nach einer gutachterlichen Prüfung fest, ob eine Betreuung erforderlich ist und für welche Bereiche, etwa Gesundheit, Behörden oder Finanzen, ein Betreuer bzw. eine Betreuerin zuständig sein soll. Als Betreuer bzw. Betreuerin können geeignete Angehörige oder Vertraute des Hilfebedürftigen fungieren, auch dem Gericht bekannte ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen. Sind keine Familienangehörige, Vertraute oder ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen vorhanden, wird eine Berufsbetreuung bzw. ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins eingesetzt. Mit einer Vollmacht kann auch selbst vorgesorgt werden und eine Betreuung wird meist vermieden. Nähere Informationen zu Betreuung und Vollmacht können Sie bei der Betreuungsstelle erhalten: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Betreuungsstelle Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer Die Gleichstellungsbeauftragte beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen verwirklicht wird. Sie bietet auch im Einzelfall Beratung sowie Hilfe bei Diskriminierung und Benachteiligung. Außerdem unterstützt sie Frauengruppen und vermittelt Kontakte zu Ämtern, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Landkreis. Ihre Ansprechpartnerin ist: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Gleichstellungsstelle Sarah-Alena Thoma Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-518 Ö sarah-alena.thoma@ landkreis-wunsiedel.de Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement Das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement ist eine unterstützende Einrichtung im Landratsamt, die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Ehrenamt ist. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern, gemeinnützigen Institutionen und Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen und Unternehmen Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten und Formen des ehrenamtlichen Engagements und bei Bedarf Unterstützung, Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund ums Thema Ehrenamt an. © Photographee.eu - stock.adobe.com

9 Stadt/Gemeinde Telefon Stadt Arzberg 09233 404-0 Stadt Kirchenlamitz 09285 959-0 Stadt Marktleuthen 09285 969-0 Stadt Marktredwitz 09231 501-0 Gemeinde Röslau 09238 9910-0 Verwaltungsgemeinschaft Schirnding (für Markt Schirnding, Stadt Hohenberg a. d. Eger) 09233 7711-0 Stadt Schönwald 09287 9594-0 Stadt Selb 09287 883-0 Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim (für Gemeinde Höchstädt i. Fichtelgebirge, Märkte Thiersheim, Thierstein) 09233 77422-0 Verwaltungsgemeinschaft Tröstau (für Gemeinden Bad Alexandersbad, Nagel, Tröstau) 09232 9921-0 Stadt Weißenstadt 09253 950-0 Stadt Wunsiedel 09232 602-0 MAK mit BÜRGERINFORMATIONSSTELLE STADT MARKTREDWITZ ••Auskunft und Information für alle Bürgerinnen und Bürger ••Anlaufstelle für ältere Menschen ••Unabhängige Beratung ••Kommunikative Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung Aktuelle Angebote und Termine unter: Ħ www.marktredwitz.de (Bildung und Soziales) Elly Lanzendörfer, 4 09232 80-105 Ö elly.lanzendoerfer@landkreis-wunsiedel.de Lissi Suttner, 4 09232 80-102 Ö lissi.suttner@landkreis-wunsiedel.de Paul Göths, 4 09232 80-104 Ö paul.goeths@landkreis-wunsiedel.de Amtsgericht Abteilung für Betreuungssachen Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel 4 09232 885-0 Die Broschüre „Betreuungsrecht“ mit demVordruck zum Errichten einer Vorsorgevollmacht können Sie kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung (4 01805 778090) oder im Internet unter Ħ www.bmjv.de (Publikationen > Broschüren und Infomaterial > Betreuungsrecht) bestellen. In der Broschüre werden die Grundzüge des Betreuungsrechts dargelegt. Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer bzw. eine Betreuerin hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. 1.2 Städte und Gemeinden Aufgrund der größeren Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern werden die Aufgaben der Seniorenbetreuung vor allem auch durch die Städte, Märkte und Gemeinden wahrgenommen. Unter anderem nehmen die Städte und Gemeinden Sozialhilfeanträge an und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.

10 Bei uns finden Sie Ihr neues Zuhause! Wir vermieten preiswerte, attraktive Wohnungen in Marktredwitz Haben Sie Fragen zur Stadtsanierung oder Stadtentwicklung? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner Rufen Sie uns an: Wohnungsbau: 09231 / 507 97 0 Stadtsanierung: 09231 / 501 400 Senden Sie uns eine eMail: info@stewog.de Besuchen Sie uns im Internet: www.stewog.de; www.marktredwitz.de Stadtsanierung und Wohnungsbau für eine lebens- und liebenswerte Stadt © 2022 VISHAY INTERTECHNOLOGY, INC. ALL RIGHTS RESERVED. AD23870282 www.vishay.com Hinter der Innovation steckt Recht erhalten. Der VdK bietet seinen Mitgliedern kompetente Sozialberatung bei Rechtsfragen zu Rente, Behinderung und Pflege. Sozialverband VdK Bayern e.V. KreisverbandWunsiedel Ludwig-Hacker-Platz 16 95632Wunsiedel Telefon 09232 / 2806 Telefax 09232 / 8152 eMail kv-wunsiedel@vdk.de www.vdk.de/kv-wunsiedel Für eine Beratung, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

11 1.3 Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Neben den amtlichen Stellen leisten gerade die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in allen sozialen Bereichen wertvolle Arbeit. Sie bieten Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere bei Alter, Krankheit und Behinderung an. Ratsuchenden stehen die Angebote in allgemeinen sozialen Fragen unabhängig von der Glaubensgesinnung offen. Zu Auskunft, Rat und Hilfe sind folgende Verbände der FreienWohlfahrtspflege zu erreichen: Verband Kontakt Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wunsiedel i.F. e. V. Thiersheimer Straße 1 95659 Arzberg 4 09233 40096-0 3 09233 40096-69 Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Oberfranken Lichtenhaidestraße 23 96052 Bamberg 4 0951 7009320 3 0951 70093219 Bayer. Rotes Kreuz Kreisverband Wunsiedel i.F. Industrieallee 2 95615 Marktredwitz 4 09231 9626-0 3 09231 9626-28 Caritasverband Kemnather Straße 3 95632 Wunsiedel 4 09232 2288 3 09232 700042 Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Dekanatsbezirke Selb und Wunsiedel Bezirksamtsstraße 8 95632 Wunsiedel 4 09232 9949-0 3 09232 9949-94 VdK – Kreisverband Wunsiedel Ludwig-Hacker-Platz 16 95632 Wunsiedel 4 09232 2806 oder 4 09232 7673 3 09232 8152 Außerdem Sprechstunden durch Fachberaterinnen und Fachberater: ••Die Versichertenberaterin Deutsche Rentenversicherung, Sigrid Freiberger ••VdK Bayern ••Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bund ••Referentin für Sozial- und Gesundheitswesen und Integration, Gisela Wuttke-Gilch ••Aktuelle Stunde ••Sozialpädagogischer Dienst, Landratsamt Wunsiedel Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich: 4 09231 8795-770 Bürgerinformationsstelle MAKmit Leitung: Anita Berek Mitarbeiterin: Anja Würfl Dörflaser Hauptstraße 10 95615 Marktredwitz (im Neuen Rathaus, Zimmer-Nr. 15) Ö makmit@marktredwitz.de Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperationmit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. © pikselstock - stock.adobe.com

12 Schuldnerberatung Mit Schulden in Rente gehen und die Höhe der monatlichen Rente fällt dazu noch geringer aus, als Sie dies geplant hatten. So haben Sie sich Ihren Ruhestand bestimmt nicht vorgestellt. Sie überlegen einen neuen Kredit aufzunehmen oder den bereits bestehenden Dispo noch weiter auszuschöpfen? Das ist keine Lösung! Die Schuldnerberatung des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Wunsiedel, hilft Ihnen, Ihre angespannte finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. In einem ersten Beratungsgespräch nimmt man sich Zeit, um für Ihre finanziellen Sorgen eine Lösung zu finden. Dabei steht für die Beraterin im Vordergrund, dass Sie die lebensnotwendigen Bedürfnisse wieder sorglos bezahlen können. Die Beratungstermine erfolgen einzeln und unter Einhaltung der Schweigepflicht. Bitte wenden Sie sich an: BRK – Kreisverband Wunsiedel i. F. Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Adeline Baumgärtel Industrieallee 2, 95615 Marktredwitz 4 09231 9626-36 3 09231 9626-66 Ö schuldnerberatung@kvwunsiedel.brk.de Termine sind auch in den Beratungsstellen in Wunsiedel und Selb möglich. Psychologische Beratungsstelle der Diakonie Hochfranken Suchtberatung Klingerstraße 2, 95615 Marktredwitz 4 09231 63434 Ö beratungsstelle@diakonie-hochfranken.de Ħ www.diakonie-hochfranken.de/beratunghilfe/psychologische-beratungsstelle/ suchtberatung-und-ambulante- rehabilitation/ 1.4 Weitere Beratungsangebote Rechtsberatung Rechtsstreitigkeiten und der Gang zu den Gerichten sind immer unangenehm. Manchmal lässt es sich aber nicht vermeiden, einen Rechtsanwalt oder das Gericht in Anspruch zu nehmen. DenGang zumRechtsanwalt scheuen viele, weil sie befürchten, die damit verbundenen Kosten nicht tragen zu können. Damit Bürger mit geringem Einkommen nicht schlechtergestellt sind als andere, die es sich finanziell leisten können, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wurde die kostenlose Rechtsberatung für Personen mit geringem Einkommen geschaffen. Dies bedeutet, dass ohne kostenmäßige Belastung ein Rechtsanwalt mit der Vertretung der persönlichen Ansprüche betraut werden kann. Es ist in jedem Fall notwendig, sich an das Amtsgericht Wunsiedel – Rechtsantragstelle Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel 4 09232 885-116 zu wenden. Die Rechtsantragstelle stellt bei Bedarf einen sog. Berechtigungsschein aus, mit dem man sich an einen selbst gewählten Rechtsanwalt wenden kann. Die Beratung kostet dann lediglich 15,00 EUR. Zur Beantragung dieses Berechtigungsscheins benötigt die Rechtsantragstelle Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen. Darüber hinaus besteht bei der Notwendigkeit eines Prozesses für bedürftige Personen die Möglichkeit von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall ist das Gericht zuständig, das auch für das jeweilige Verfahren zuständig ist. Dabei kann es sich neben einem auswärtigen Gericht auch um ein Gericht der sog. Fachgerichtsbarkeit (z. B. Arbeitsgericht, Sozialgericht) handeln.

13 Darüber hinaus werden Vorträge, Schulungen für pflegende Angehörige und Interessierte sowie für Ehrenamtliche angeboten. Es besteht eine Selbsthilfegruppe, die unter fachlicher Leitung für Betroffene und Angehörige von demenzerkrankten Menschen die Möglichkeit des Austausches, der Information, der Beratung und Unterstützung bietet. Die Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige trifft sich jeden 3. Montag um 18:30 Uhr. Treffpunkt bitteerfragenunter 4 01716788455. Alzheimer Gesellschaft Regionalgruppe Hof/Wunsiedel e. V. Kleinklingenthal 1, 95194 Regnitzlosau 4 0171 6788455 (Dienstag und Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr) Ö alzg-ho-wun@gmx.de Ħ www.alzheimer-hof-wunsiedel.net Telefon-Seelsorge Bei der Telefonseelsorge erfahren Sie Beistand in besonderen Problemfällen und in Krisensituationen. Dabei wird streng auf Anonymität und Verschwiegenheit geachtet. Die Telefonseelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche und ist rund um die Uhr unter folgenden Nummern gebührenfrei erreichbar: 4 0800 1110111 und 4 0800 1110222 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Die Beratungsstelle unterstützt kostenlos Menschen mit Beeinträchtigung oder Krankheit und deren Angehörige niedrigschwellig bei allen Problemen und Hürden, die sie alleine nicht bewältigen können. Sie klärt auf Augenhöhe über die Rechte und Ansprüche rund um die Themen Behinderung, Pflege und Krankheit auf und begleitet sie im Antragsverfahren. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Die Öffnungszeiten sind nach Absprache. EUTB Wunsiedel Diakonie Hochfranken Thomas Flach Breite Straße 4 – 6, 95632 Wunsiedel (Mehrgenerationenhaus) 4 09281 837241 bzw. 4 09281 837240 Ö thomas.flach@diakonie-hochfranken.de Ħ www.diakonie-hochfranken.de Ħ www.teilhabeberatung.de Alzheimer Gesellschaft Regionalgruppe Hof/Wunsiedel Die Alzheimer Gesellschaft Regionalgruppe Hof/Wunsiedel (AlzG) ist eine Gruppe engagierter ehrenamtlich arbeitender Menschen. Die Gruppe besteht aus betroffenen Angehörigen und professionell mit an Demenz erkrankten Menschen Arbeitenden. Das Angebot der AlzG umfasst insbesondere Vermittlung professioneller Hilfen und Angebote; Informationen zu Gedächtnisstörungen, Demenz und Alzheimerkrankheit; Unterstützung und Aufklärung zum alltäglichen Umgang mit Demenzkranken; Hilfestellung zu Fragen der Pflegeversicherung, des Betreuungsrechts sowie zur ambulanten, stationären oder teilstationären Versorgung. © Gajus - stock.adobe.com

14 Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Selb-Wunsiedel e. V. Die Fachstelle für pflegende Angehörige berät zu allen Themen der Pflege. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten in der Häuslichkeit informiert die Fachkraft ebenfalls, damit die nötige Pflege erleichtert oder erst möglich gemacht wird. Das Wohnumfeld soll möglichst frühzeitig an die eigenen Bedürfnisse, Krankheiten und den vorhandenen Hilfebedarf angepasst werden. Beispiele für die Wohnungsanpassung sind: beidseitiger Handlauf, Rampe, Überdachung, Beleuchtung, Treppenlift, unterfahrbarer Arbeitsbereich in Sitzhöhe, Anpassung der Betthöhe, stabile Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Duschsitz, unterfahrbares Waschbecken. Ein Zuschuss der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad ist in Höhe von bis zu 4.000 EUR möglich (bis 16.000 EUR, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen). Ebenso gibt es Erleichterungen durch technische Hilfsmittel, wie: Wannenlift, Rollstuhl, Geh- und Stehhilfen usw. Die Fachstelle für pflegende Angehörige informiert Sie darüber hinaus bei der Auswahl und Suche nach der geeigneten Wohn- oder Pflegeform. Ein weiterer Schwerpunkt ist die fachliche und psychosoziale Beratung und Begleitung von Seniorinnen und Senioren und deren Angehörigen. Diakonisches Werk Selb-Wunsiedel e. V. Fachstelle für pflegende Angehörige Margit Schubert Pfarrstraße 14, 95100 Selb 4 09287 994040 und 4 0176 19942611 Ö angehoerigenberatung@diakonie-wun.de Ħ www.diakonie-wun.de Selbsthilfegruppen Die Arbeit von Selbsthilfegruppen steht unter dem besonderen Aspekt der „Hilfe durch Selbsthilfe“. Gerade, wenn Betroffene mit der Problembewältigung überfordert sind und auch die professionelle Hilfe nicht mehr das bieten kann, was man unter Schutz, Nähe, Sicherheit, Geborgenheit, Offenheit, Vertrauen, Verständnis usw. versteht, beginnt die eigentliche Arbeit der Selbsthilfegruppen. Selbsthilfegruppen bieten eine menschliche Verbundenheit, in der die Betroffenen über das Gespräch lernen sollen, dass sie mit ihren Ängsten und Nöten nicht mehr alleine sind, dass es Menschen gibt, die das gleiche Schicksal tragen und gemeistert haben. Informationen über die in unserer Region aktiven Selbsthilfegruppen bzw. Aufbauhilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe erhalten Sie bei: AOK Bayern – Direktion Hof-Wunsiedel Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Tobias Wolf Egerstraße 47, 95632 Wunsiedel 4 09232 603-132 Ö tobias.wolf@by.aok.de Selbsthilfekontaktstelle der Diakonie Hochfranken Ulrike Beck-Iwens Sophienstraße 18 a, 95028 Hof 4 09281 540390-590 Ö selbsthilfe-kontakt@ diakonie-hochfranken.de © Comeback Images - stock.adobe.com

15 den, wenn Sie spezielle Anliegen haben – von der fehlenden Sitzbank bis hin zum barrierefreien Zugang zu einem öffentlichen Gebäude. Die Seniorenbeauftragten sind Bindeglied zum Bürgermeister und/oder demGemeinde- bzw. Stadtrat. Wer die Seniorenbeauftragten Ihrer Kommune sind, und wie Sie diese erreichen, finden Sie in der nachfolgenden Liste (Übersicht). 1.5 Seniorenbeauftragte der Kommunen Die örtlichen Seniorenbeauftragten sind erste Anlaufstelle in sämtlichen Fragen rund um das Thema Älterwerden und Pflege – entweder sie können Ihnen persönlich weiterhelfen oder Ihnen zumindest geeignete Ansprechpartner nennen. Darüber hinaus können Sie sich an die Seniorenbeauftragten Ihrer Kommune wenStadt/Markt/Gemeinde Seniorenbeauftragte(r)/E-Mail Telefon Stadt Arzberg Viktoria Felgenhauer felge.arzberg@t-online.de 09233 1265 Heinz Kollath heinz-kollath@t-online.de 09233 714710 Bad Alexandersbad, Gemeinde Andrea Kilgert andrea.kilgert@badalexandersbad.de 092329925-10 Höchstädt i. Fichtelgebirge, Gemeinde Tina Bauer seniorenbeauftragte-hoechstaedt@gmx.de 0151 58791199 Sigrid Eckl seniorenbeauftragte-hoechstaedt@gmx.de 0171 3132608 Hohenberg a. d. Eger, Stadt Beate Herzog herzoghohenberg@googlemail.com 09233 9257 Ingrid Göhlert werner-ingrid.goehlert@t-online.de 09233 7750969 Annette Rößler ferienwohnung-roessler@t-online.de 09233 1207 Kirchenlamitz, Stadt Manfred Schwittei manfred.schwittei@t-online.de 09285 6868 Inge Vonroth ingevonroth@freenet.de 09285 9689404 Marktleuthen, Stadt Klaus Prell klausprell@freenet.de 09285 7283 Marktredwitz, Große Kreisstadt Werner Schlöger w.schloeger@online.de 09231 968587 Nagel, Gemeinde Helmut Voit (Bürgermeister) willkommen@erholungsort-nagel.de 09236 98110 Röslau, Gemeinde Arthur Schneider a.schneider3@online.de 09238 8115

16 Stadt/Markt/Gemeinde Seniorenbeauftragte(r)/E-Mail Telefon Schirnding, Markt Astrid Mönch astrid.moench@yahoo.de 09233 775660 Anni Kupfer annikupfer@gmx.de 09233 1221 Schönwald, Stadt Klaus Gebhardt klaus.gebhardt.33@t-online.de 09287 50558 Selb, Große Kreisstadt Dr. Eva Körner drkoerner.eva@web.de 09287 78282 Thiersheim, Markt Ursula Schricker uschi.schricker@t-online.de 09233 9198 Elli Klughardt elli.klughardt@yahoo.de 09233 7758808 Gabriele Loch ga-loch@gmx.de 09233 5228 Thierstein, Markt Bruno Fraas fraasbruno@gmail.de 09235 738 Annemarie Riedel annemarie.riedel@gmx.de 09235 852 Tröstau, Gemeinde Gemeinde Tröstau gemeinde@vg-troestau.de 09232 992161 Weißenstadt, Stadt Willi Dürrbeck willi.duerrbeck@weissenstadt.de 09253 8244 Wunsiedel, Stadt Martina Kerschbaum martina.kerschbaum@gmx.de 09232 9159488 Fridolin Bubak evi.bubak@gmx.de 09232 919813 © Halfpoint - stock.adobe.com

17 2. Sozialleistungen und sonstige Vergünstigungen 2.1 Rentenberatung – Staatliches Versicherungsamt Das Rentenrecht ist sehr komplex. Es ist schwierig, sich in den komplizierten Sachverhalten zurechtzufinden. Für viele Versicherte sind die Rentenversicherung und die Rentengesetzgebung mit den zahlreichen Änderungen deshalb immer undurchschaubarer. Wenden Sie sich deshalb mit Ihren Fragen zur Rente oder zur Antragstellung an die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Diese geben neutral und kostenlos Auskunft. Zuständig für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth (4 0921 607-2020, Ö beratung-bayreuth@ drv-nordbayern.de, Ħ www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de). Vielfach werden Informationen der Rentenversicherungsträger in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angeboten. Die Sprechtage in Marktredwitz und Wunsiedel werden in den Tageszeitungen und in der Landkreiszeitung angekündigt. Sehr wichtig sind die Versicherungsältesten der Rentenversicherungsträger. Sie sind ehrenamtlich tätig und helfen in allen Fragen zur Rentenversicherung. Sie sind auch behilflich beim Ausfüllen des Rentenantrages. Die Anschriften erfahren Sie beim Staatlichen Versicherungsamt im Landratsamt Wunsiedel Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-0 Kostenloses Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung: 4 0800 10004800 Montag – Donnerstag 07:30 – 19:30 Uhr Freitag 07:30 – 15:30 Uhr Regelaltersrente Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wurden Sie vor 1947 geboren, liegt diese nach wie vor bei 65. Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67. Hinzuverdienst zur Rente Haben Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Nur bei vorgezogener Altersrenten, also Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Renten wegen Erwerbsminderung, kann eine Beschäftigung die Rentenhöhe beeinflussen. Im Rahmen einer Sonderregelung in Bezug auf die Corona-Pandemie gelten erhöhte Hinzuverdienstgrenzen (erfragen Sie © Robert Kneschke - stock.adobe.com

18 2.2 Sozialhilfe Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die Menschen in Not einen Anspruch haben. Leistungen der Sozialhilfe erhält, wer sich nicht selbst helfen kann, wer die erforderliche Hilfe nicht durch Angehörige erhält und wer nicht über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen verfügt. Scheuen Sie deshalb den Gang zum Sozialamt nicht, wenn Sie Hilfe – egal welcher Art – brauchen. Sozialhilfeanträge halten die Städte und Gemeinden bereit, deren Mitarbeiter auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich sind. Auskünfte in Sozialhilfeangelegenheiten erhalten Sie beim: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel Ö ramona.kellner@landkreis-wunsiedel.de Ħ www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/ sozialwesen/grundsicherung-hilfe-zumlebensunterhalt Auskünfte zu Telefon Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt 09232 80-573 09232 80-310 09232 80-344 09232 80-584 Hilfen zur stationären Pflege (Heimkosten), Hilfe zur Pflege 0921 78460 Bezirk Oberfranken Bayreuth Hilfen zur Gesundheit, sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen 09232 80-306 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 09232 80-335 Es kann allerdings immer erst dann geholfen werden, wenn die Notlage bei einer öffentlichen Stelle bekannt wird. Bei den Leistungen diese Hinzuverdienstgrenzen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger). Voraussichtlich ab dem Jahr 2023 dürfen Sie beim Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze wieder maximal 6.300 EUR imKalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Auch bei Hinterbliebenenrenten, wie z. B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig von IhremAlter) angerechnet. Bei Waisenrenten wird zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt. Neuberechnung der Rente Nach der Rentenbewilligung können noch Dokumente gefunden werden, die bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt worden sind (Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Zeugnisse, Soldbuch, Entlassungsschein, Arbeitslosenmeldekarten, Nachweise über Krankheitszeiten). Die aufgefundenen Dokumente sind, zusammen mit einem formlosen Antrag auf Neuberechnung der Rente, an den zuständigen Rentenversicherungsträger unter Angabe der Versicherungsnummer zu senden. Rentnerausweis Rentenempfänger erhalten oft finanzielle Vergünstigungen. In diesen Fällen ist in der Regel die Eigenschaft als Rentenbezieher nachzuweisen. Bei jeder Anpassung der Rente wird Ihnen eine „Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ mit einem „Rentnerausweis“ übersandt. Dieser „Rentnerausweis“ gilt in Verbindungmit IhremPersonalausweis als Nachweis des Bezugs einer Rente. © Gina Sanders - Fotolia

19 Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege erhalten Personen, die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind oder die pflegebedürftig sind, aber die Pauschalleistungen der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)) bei notwendiger Pflege im häuslichen oder stationären Bereich für die pflegerischen Kosten nicht ausreichen. Die Zuständigkeit liegt für die Personen aus dem Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beim Bezirk Oberfranken – Sozialverwaltung, Cottenbacher Straße 23, 95455 Bayreuth, 4 0921 7846-0. Hilfen zur Gesundheit („Krankenhilfe“) Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde grundsätzlich für alle Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, der Zu- gang zu einer Krankenversicherung (wieder) eröffnet. Ob zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Ehemals gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 2007 wieder in ihrer ehemaligen Krankenkasse versichert werden. Die Kassen dürfen solche Personen nicht abweisen. Für ehemals privat Krankenversicherte wurde der sog. erweiterte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Er wird auch für Personen geöffnet, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Für die Versicherung im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle. Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Die Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe, die vom Leistungsumfang her den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, kommen somit nur noch für Personen in Betracht, die nicht krankenversichert sind und auch durch die Gesundheitsreform zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Antragstellung erforderlich. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Ihre Kinder werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen, soweit deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 EUR liegt. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen, ••die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, je nach Geburtsjahrgang) oder ••wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ••die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners bestreiten können. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Eingliederungshilfe wird Personen gewährt, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine bestehende Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist der Bezirk Oberfranken – Sozialverwaltung, Cottenbacher Straße 23, 95445 Bayreuth, 4 0921 7846-0.

20 Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Wunsiedel. Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Wohngeldbehörde Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel 4 09232 80-400 Ö wohngeldbehoerde@ landkreis-wunsiedel.de 2.4 Rezeptgebührenbefreiungen Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen, z. B. bei Medikamenten, Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten oder Heilmitteln, beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens, abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner. Wer z. B. 15.000 EUR Bruttorente im Jahr hat, muss maximal 300 EUR selbst bezahlen. Für Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen auf Dauer liegt diese Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttoeinkommens. Für jede Zuzahlung, die Sie leisten, bekommen Sie von Apotheken, Ärzten und anderen Leistungserbringern jeweils eine Quittung. Wichtig ist, dass Sie diese Quittungen sorgfältig sammeln. Wenn Sie Ihre Belastungsgrenze vor Ablauf des Kalenderjahres erreicht haben, können Sie auf Antrag für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit werden. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. 2.5 Schwerbehindertenausweis Menschen mit Behinderung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichnicht krankenversichert werden können (z. B. Bezieher von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). 2.3 Wohngeld Das Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner könnenMietzuschuss beantragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Werden Transferleistungen (wie z. B., Sozialhilfe oder Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung) bezogen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bei den Transferleistungen bereits berücksichtigt werden. Ob jemand einen Anspruch auf Wohngeld hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: ••Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ••Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens ••Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung. © A.R. – Fotolia

21 Einrichtung einen Versorgungsvertrag für die vollstationäre Pflege nachweisen kann. In Altenheimen, wo keine vollstationäre Pflege angeboten wird, sind von den Bewohnern die Rundfunkgebühren grundsätzlich zu zahlen. Haben die Altenwohnheime allerdings einen eingerichteten Pflegebereich, müssen die dort untergebrachten Bewohner auch keine Rundfunkgebühren zahlen. Von den Rundfunkgebühren können u. a. auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII befreit werden. Anträge und weitere Auskünfte über die Rundfunkermäßigung erteilt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln 4 01806 99955510 Ħ www.rundfunkbeitrag.de 2.7 Telefongebührenermäßigungen – Sozialtarif der Deutschen Telekom Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie: ••durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind; ••blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht. Die Vergünstigung wird von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Auf welche Tarife ein berechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können, können auf Antrag den Grad der Behinderung feststellen lassen. Die Gemeindeverwaltungen halten Anträge bereit. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus. Je nach Grad der Behinderung und der festgestellten Merkzeichen erhalten die Betroffenen bestimmte Vergünstigungen. Hierzu zählen z. B. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung im Nahverkehr, steuerliche Vergünstigungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen der Telefongebühren, höheres Wohngeld und vieles mehr. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim: oder 2.6 Befreiung von Rundfunkgebühren Für die Erteilung der Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig. Bewohner von Altenpflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sind von der Entrichtung dieser Gebühr befreit, wenn das Heim oder die Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth 4 0921 605-03 Ö poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken – Dienstort Selb Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb 4 09287 803-0

22 2.9 Besondere Einkaufs-/ Tauschangebote Angebot Ort Lucas – Kaufen und Helfen Schulze-Delitzsch Str. 2 95615 Marktredwitz BRK Kleiderladen Henry Ludwig-Thoma-Str. 33 95615 Marktredwitz Andreas-Laden Schmiedbergl 1 95100 Selb Möbelvermittlung für Bedürftige Längenauer Straße 71 a 95100 Selb Marktredwitzer Tafel e. V. Franz-Schubert-Straße 18 4 0160 1414744 Donnerstag 13:00 – 16:30 Uhr Ansprechpartner: Johannes Müller Ħ www.marktredwitzer-tafel.de Selber Tafel Längenauer Straße 71 a 4 09287 307437 Samstag 13:30 – 15:45 Uhr Ansprechpartner: Peter Enzi Wunsiedler Tafel Katharinenstraße 15 4 09232 70790 Samstag 14:00 – 16:30 Uhr Ansprechpartner: Rainer Rahn Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen. Detaillierte Auskünfte gibt die Telekom oder sie finden sich in den AGB der Telekom unter Ħ www.telekom.de/agb Suchwort „Sozialtarif“ 2.8 Tafeln Nicht alle Menschen haben ihr tägliches Brot – und dennoch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln bemühen sich hier um einen Ausgleich. Das Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen. Die Tafeln helfen, schwierige Zeiten zu überbrücken. „Jeder gibt, was er kann.“ Nach diesem Leitspruch engagieren sich örtliche Bäckereien, Wochenmärkte, Supermarktketten etc. Die gesammelten Lebensmittel werden kostenlos oder gegen einen symbolischen Betrag an bedürftige Personen abgegeben. Die Ermittlung der Bedürftigkeit wird von jeder Tafel individuell festgelegt. Arzberger Tafel AWO Arzberg e. V. Thiersheimer Straße 1 4 09233 4009621 Samstag 13:00 – 16:00 Uhr Ansprechpartner: Alexander Wagner Ħ www.awo-arzberg.de/?page_id=35

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