Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda

In letzter Zeit treten vermehrt Störungen in unseren Abwas- serpumpstationen auf. Hervorgerufen werden diese durch nicht fachgerechte Entsorgung von Abfällen. Besonders Feststoffe, wie Feuchttücher, Einmal-Waschlappen, Windeln, Tampons, Binden, Wattestäbchen, aber auch Katzen- streu, Essensreste usw. stören den Betrieb der Pumpwerke. Fällt eine Pumpe aus, kann das Abwasser nicht weiter trans- portiert werden. Folgen können Rückstau bis in die Grund- stücksentwässerungsanlagen sein. Für die betroffenen Grundstückseigentümer, aber auch für un- sere Mitarbeiter bedeutet das Unannehmlichkeiten und zu- sätzliche Kosten. Solche Störungen steigern die Betriebskos­ ten des Zweckverbandes und können unnötige Gebührener­ höhungen zur Folge haben. Im § 15 der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes ist genau beschrieben, was nicht in die öffentliche Entwässe- rungsanlage eingeleitet werden darf. I Was gehört nicht in die Toilette und in das Abwasser 30 Verstopfte Pumpen Dazu gehören unter anderem: J Feste Stoffe (Küchenabfälle, Schutt, Asche, Sand, Textilien, Scheuerlappen, Katzenstreu …) J Hygieneartikel (Windeln, Binden, Tampons, Feuchttücher, Einmal-Waschlappen …) J Flüssige Stoffe, die im Kanalnetz erhärten (Fette, Öle, Butter, Margarine …) J Chemikalien (Holzschutz, Rostschutz, Lösungsmittel, Lacke, Farben ...) J Medikamente, infektiöse Stoffe J Feuergefährliche Stoffe, Mineralölprodukte (Benzin, Diesel, Benzol, Öle …) J Radioaktive Stoffe Um unnötige Kosten und Reparaturen zu vermeiden, bitten wir unsere Kunden auf die fachgerechte Entsorgung von Abfällen zu achten.

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