Seniorenwegweiser der Stadt Zittau

18 2. Beratung und Information sen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gewisse Kosten offengelegt werden. Lässt sich ein Prozess nicht vermeiden, können Personen mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach Einkommen voll oder teilweise den eigenen Kostenaufwand. Neben der Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, gibt es in Zittau eine anwaltliche Beratungsstelle, in der Rechtsanwälte für die erste außergerichtliche Beratung zur Verfügung stehen. Bedürftige Rechtssuchende können kostenlos und ohne Terminvereinbarung vorsprechen im Rathaus Zittau Markt 1, Zimmer 217 Di. 16.00 – 18.00 Uhr Mietberatung Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern sind im Mietvertrag konkret festgelegt und garantieren einen gewissen Schutz. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Ankündigungen von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten werfen jedoch viele Fragen auf. Information und Unterstützung zum Mietrecht und allen damit im Zusammenhang stehenden Problemen erhalten Sie beim Mieterschutzverein oder bei einem Rechtsanwalt. • Amtsärztlicher Dienst Phone-Square 03581 663-0 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle „Albatros“ Phone-Square 03583 511128 Böhmische Straße 12, 02763 Zittau www.ptv-sachsen.de Selbsthilfegruppen In Selbsthilfegruppen finden sich Menschen zusammen, die gleiche Probleme oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen oder dafür unternehmen wollen. Betroffene und/oder Angehörige treffen sich zum Informations- und Erfahrungsaustausch, z. B. bei chronischen Krankheiten. Sie finden einen umfangreichen Selbsthilfeführer für unsere Region unter Landratsamt Görlitz www.kreis-goerlitz.de Gesundheitsamt Phone-Square 03581 663-2602 Beratungsdienst Phone-Square 03581 663-2711 Rechtsberatung/Prozesskostenhilfe Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich rechtlich beraten zu lassen. Sie ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Den hierzu notwendigen Beratungsschein können Sie beim Amtsgericht beantragen. Dazu müs-

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