Seniorenwegweiser der Stadt Zittau

41 4. Versicherungs- und Sozialleistungen Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bewilligende Behörde ist das Landratsamt Görlitz – Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeldgesetz. Von dort erhalten Sie den Bescheid, Erläuterungen zum Schwerbehindertenrecht und die Information zur Ausweisausgabe. Landratsamt Görlitz Schwerbehindertenrecht Außenstelle Zittau Phone-Square Hotline 03581 663-2222 Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau Auskünfte zur Beantragung von Schwerbehindertenausweisen erteilen auch Stadtverwaltung Zittau Referat Soziale Angelegenheiten Phone-Square 03583 752214 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbehinderte eine Parkerleichterung erhalten. Auskunft und Beantragung Stadtverwaltung Zittau Referat Untere Verkehrsbehörde Phone-Square 03583 752373 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Altenhilfe • Blindenhilfe • Bestattungskosten Auskunft, soziale Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erteilen: Landratsamt Görlitz – Sozialamt Phone-Square 03581 663-0 Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau Stadtverwaltung Zittau Referat Soziale Angelegenheiten Phone-Square 03583 752214 oder 752216 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Je nach Grad der Behinderung und erteilter Merkzeichen können Betroffene Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfen und Blindenhilfen in Anspruch nehmen. Blinde und hochgradig Sehschwache können nach dem Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen Landesblindengeld erhalten.

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