Seniorenwegweiser der Stadt Zittau

42 4. Versicherungs- und Sozialleistungen der leistungsgewährenden Behörde) beizufügen. Die Gewährung der Befreiung/Ermäßigung ist zeitlich befristet. Beratung, Antragsannahme und Beglaubigungen sind möglich bei Stadtverwaltung Zittau Referat Soziale Angelegenheiten Phone-Square 03583 752214 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Telefongebühren-Ermäßigungen Der Sozialtarif für ermäßigte Telefongebühren kann auf Antrag gewährt werden, wenn der Anschlussinhaber oder ein mit in der Haushaltsgemeinschaft lebender Angehöriger Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist. Antragsformulare erhalten Sie bei der Telekom. Auskunft und Beratung bei Stadtverwaltung Zittau Referat Soziale Angelegenheiten Phone-Square 03583 752214 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Deutsche Telekom Phone-Square 0800 3301000 Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht Seit Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Beitragspflichtig sind volljährige Bürgerinnen und Bürger. Eine Befreiung/Ermäßigung ist auf Antrag u. a. möglich bei: • Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ • Grundsicherungsempfängern nach dem SGB XII, Kapitel III und IV • Empfängern von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Kapitel VII Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“, die „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde“ von Kreuzkirchhof

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