Seniorenwegweiser der Stadt Zittau

54 6. Vorsorge, Testament, Todesfall • Öffentliches Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügungen. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt (es wird beim Amtsgericht hinterlegt), ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen. • Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament verfassen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenständig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. • Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Notaren oder Steuerfachberatern, ob steuerliche Gründe dafür sprechen, besondere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu vererben. • Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die Ihr vollstes Vertrauen genießen und für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit handeln dürfen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Schriftform, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es, die Vollmacht notariell oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen. Ausführliche Beratung zu Betreuungs- und Vorsorgevollmachten bietet Landratsamt Görlitz – Betreuungsbehörde Phone-Square 03585 441670 Georgewitzer Straße 58, 02708 Löbau E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-gr.de • Testament Im Falle eines Todes ist auch der persönliche Nachlass zu klären. Was geschieht mit dem Vermögen, aber auch eventuellen Schulden. Der Erbe tritt die Nachfolge für beides an. Da das Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der oder des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder eigenhändig errichtet werden.

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