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Wissenswertes über Kindertagesstätten
Begrifflichkeiten
Kindertagesstätten
sind Orte, an denen Kinder tagsüber von pädagogischen
Fachkräften betreut werden.
Wir unterschieden zwischen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.
In den
Kinderkrippen
werden Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr, in
den Kindergärten vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und im Hort wäh-
rend der Grundschulzeit betreut.
In
altersgemischten Kindergartengruppen
können auch schon jüngere
Kinder oder auch Schulkinder aufgenommen werden.
Unsere Kindertagesstätten werden als familienergänzende pädagogische Ein-
richtung definiert. Sie haben den Auftrag, die Eltern in ihrer Erziehungsverant-
wortung für die Kinder zu unterstützen. Ihre Aufgabe besteht in der Betreuung,
Bildung und Erziehung des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung.
Zur Einrichtung einer Kindertagesstätte bedarf es einer Betriebserlaubnis, in der
die Gruppengröße und die personelle Besetzung abhängig von der jeweiligen
Betriebsform festgelegt wird.
Familie im Wandel der Zeit
Während kurz nach dem Krieg die Wohnungsnot noch dazu geführt hat, dass oft
mehrere Generationen unter einem Dach gewohnt haben, finden wir diese Kons-
tellation heute nur noch selten. Die ständig präsenten Großeltern und deren
selbsterzählten Märchen wurden vom Fernsehbildschirm abgelöst und aus dem
Holzpferdchen von einst sind hochtechnische Spielzeuge geworden. Ein-Kind-
und Ein-Elternfamilien werden zunehmend häufiger. Die moderne Kindertages-
stätte versucht dem gerecht zu werden. Gemeinschaftsfähigkeit und soziale
Kompetenz zu vermitteln, gehört zum modernen Kindergarten ebenso wie der
Umgang mit Technik und Natur.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Nach dem Kindertagesstättengesetz hat jedes Kind vom vollendeten 1. Lebens-
jahr bis zum Eintritt der Schulpflicht ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Ein
Anspruch auf einen Platz in einer ganz konkreten Kindertagesstätte besteht
nicht, dennoch können diese überall in Balingen für Kinder ab dem zweiten
­Lebensjahr wohnortnah angeboten werden. Für Kinder ab dem ersten Lebens-
jahr bieten insgesamt 8 Krippenplätze in zentralerer Lage Plätze an.
Integration und Inklusion
Das Recht auf einen Betreuungsplatz besteht für alle Kinder. Dabei stehen Kin-
dern mit Handicap auch die integrativen Einrichtungen der Behindertenförde-
rung zur Verfügung. Dort erhalten sie von speziell ausgebildeten Fachkräften
eine auf ihre Behinderung abgestimmte Betreuung. Durch gezielte Förderung in
einem frühen Stadium soll eine spätere Integration erleichtert werden. Der ande-
re Weg der Integration bzw. Inklusion besteht darin, die Kinder im Regelkinder-
garten anzumelden. In diesen Fällen wird dem Umgang mit nichtbehinderten
Kindern mehr Priorität eingeräumt, als einer gezielten Förderung.
Zusätzlich notwendige Fördermaßnahmen müssen zwischen Eltern und Kita
abgestimmt werden, wobei die Fördermöglichkeiten nicht zuletzt auch von der
räumlichen und personellen Ausstattung einer Kita abhängen. Kitas moderner
Prägung werden heute behindertengerecht ausgebaut. Um den Eltern bei der
schwierigen Wahl der besten Einrichtung behilflich sein zu können, wurden Bera-
tungsstellen eingerichtet. Auch die Erzieherinnen der Regelkindergärten stehen
für Orientierungsgespräche gerne zur Verfügung.