Bürgerbroschüre Stadt Bühl

Abfallwegweiser | Stadt Bühl 43 Abfallwegweiser Die Trennung der Abfälle in Glas, Papier, Leichtverpackungen, Rest- und Bioabfall er­ fordert Verständnis und Engagement der Bürger. Die Anstrengungen haben sich jedoch gelohnt, denn die Hausmüllmengen konnten so in den vergangenen Jahren verringert und die Abfallgebühren niedrig gehalten werden. Graue Tonne (= Restabfalltonne): Für die Abfuhr des Restabfalls bietet die Stadt je nach Bedarf unterschiedlich große Abfallgefäße an: 35, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter. Die Grund- und die Leerungs­ gebühr richten sich nach der Größe des Ge­ fäßes. Die Anzahl der Leerungen wird mit Hilfe einer elektronischen Einrichtung ge­ zählt. Bei einer Beschränkung auf ein Mini­ mum an Leerungen, können Abfallgebühren gespart werden, wobei eine Grundgebühr (in der 16 Leerungen enthalten sind) als Mindestgebühr immer bestehen bleibt. Abfuhr: alle zwei Wochen. Braune Tonne (= Biotonne): Für die Abfuhr von organischen Abfällen wie Essensresten, Kaffeefilter, Obst- und Gemüseschalen, die nicht über die Graue Tonne entsorgt werden dürfen, bietet die Stadt je nach Bedarf die oben erwähnten Größen an (außer 1.100 Liter). Die Gebühr wird pro Leerung berechnet. Wer alle organi­ schen Abfälle selbst kompostiert, benötigt keine Biotonne. Abfuhr: alle zwei Wochen, im Sommer wöchentlich. Grüne Tonne: Sammelgefäß für Papier, Pappe, Karto­ nagen; Abfuhr: alle drei Wochen. Gelbe Tonne: Sammelgefäß für Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundmaterial und Styropor; Abfuhr: alle zwei Wochen. Grüne und Gelbe Tonnen werden von den Bewohnern eines Hauses gemeinsam genutzt. Glasabfuhr: Altglas (Flaschen, Konfitürengläser, Trink­ gläser – ohne Verschlüsse) soll in einem stabilen Behältnis, dessen Volumen 50 Liter und ein Gesamtgewicht von 35 Kilogramm nicht übersteigt, bereitgestellt werden. Abfuhr: alle vier Wochen. Strauch- und Schnittgut: Kann zur Kompostanlage Vogel, Am Alten Römerpfad 2, gebracht oder bei kleine- ren Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Bildschirm- und Kühlgeräte sowie alle ande­ ren Altgeräte wie zum Beispiel Elektroherde, Geschirrspülmaschinen, PC, Telefone, Bügel­ eisen, Kaffeemaschinen, aber auch Leucht­ stoffröhren und Energiesparlampen, können kostenlos bei der Umladestation abgegeben werden. Sperrmüll: Es stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Zum einen kann Sperrmüll direkt bei der Umlade­ station angeliefert werden. Die Gebühren richten sich nach der Satzung des Landkrei­ ses Rastatt. Sperrmüll auf Abruf: Zudem kann bei der Abfallwirtschaft der Stadt Bühl auch telefonisch die Abholung des Sperrmülls beantragt werden. Hierbei sollten Art und Menge des Sperrmülls recht genau bezeichnet sein. Die Abfallwirtschaft nennt den Abholtermin und leitet den Antrag an die zuständige Entsorgungsfirma weiter. Kontakt: Bürger-Service-Center Rathaus 2, 77815 Bühl Telefon: (0 72 23) 93 55 45 E-Mail: abfallwirtschaft@buehl.de Kieswerk Weitenung GmbH & Co. KG · 77815 Bühl Telefon (0 72 23) 5 21 96 · Telefax (0 72 23) 6 03 53 E-Mail: KieswerkWeitenung@t-online.de Containerdienst Aktenvernichtung Kommunaler Entsorgungsdienst Entsorgungskonzepte Aktenarchivierung Wir sind Ihre Profis für: Mittelbadische Entsorgungs- und Recyclingbetriebe GmbH Neulandstraße 9 · 77855 Achern Tel. +49 (0) 7841/687-0 · Fax +49 (0) 7841/687-70 E-Mai l: info@merb.de · www.merb.de MERB_Anzeige_93x88mm.indd 1 05.09.14 08:43 Um eine Verwechslung der Abfallgefäße auszuschließen, sollten diese gekenn­ zeichnet werden: zum Beispiel mit einem Namensaufkleber. Da die Abfallgefäße Eigentum der Firma MERB sind, ist dar­ auf zu achten, dass die Kennzeichnung auch wieder problemlos entfernt werden kann. Tipp

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