Bürgerbroschüre Stadt Bühl

ln der Regel wird der Sperrmüll donnerstags abgeholt. Der Antrag muss der Abfallwirt­ schaft bis Montag vor dem Abholtermin vor­ liegen. Für bis zu maximal zwei Kubikmeter Sperrmüll entstehen Kosten von 15 Euro, jeder weitere angefangene Kubikmeter kos­ tet 7,50 Euro. Kühl- und Bildschirmgeräte kosten je 11,50 Euro. Nach wie vor ist es möglich, Elektro- und Elektronikgeräte zu den genannten Gebühren abholen zu lassen. Elektro- und Elektronikgeräte werden wei­ terhin nach dem Volumen und Kühl- und Bildschirmgeräte pro Gerät abgerechnet. Die Abholungs- und Entsorgungskosten werden spätestens mit der Jahresendabrechnung für die Abfallentsorgung in Rechnung gestellt. Die Gegenstände müssen am Abholtag ab 6 Uhr am Straßen-/Gehwegrand oder an dem Platz, an dem auch die Abfallgefäße zur Abholung bereitstehen, liegen. Problemstoffe: Dazu zählen zum Beispiel: Akkus, Batterien, noch flüssige Dispersionsfarben, lösemittel­ haltige Farben und Lacke und Pflanzen­ schutzmittel. Das Schadstoffmobil des Land­ kreises Rastatt kommt zweimal im Jahr nach Bühl. Standort: Parkplatz der Gewerbe­ schule, Zufahrt über K3749, Richtung Bühl-Oberweier. Abfallkalender: Die Abfuhrtermine für die Graue, Braune, Grüne und Gelbe Tonne und für Glas sowie die Termine der Problemstoffsammlungen sind im jährlichen Abfallkalender eingetra­ gen. Dieser ist im Bürger-Service-Center, in den Ortsverwaltungen oder den städtischen Verwaltungsstellen erhältlich. Bau- und Renovierungsabfälle: Bodenaushub (Deponieklasse 0): Natürlich anfallendes Erdmaterial, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetra­ gen wird. Bei der Entsorgung von mineralischen Abfäl­ len über Deponien ist vorab eine grundle­ gende Charakterisierung erforderlich. Diese ist vom Abfallerzeuger oder einem verant­ wortlich Beauftragten durchzuführen. Sie beinhaltet Angaben zur Abfallherkunft, Ab­ fallbeschreibung und Abfallzusammenset­ zung sowie gegebenenfalls eine Deklarati­ onsanalyse. Die Charakterisierung ist dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt vor der Anlieferung des Abfalls vor­ zulegen. Eine Annahme von Abfällen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Abfallwirt­ schaftsbetrieb. Formulare und Infos: www. awb-landkreis-rastatt.de, we itere Auskünfte unter (0 72 22) 3 81 55 23. Entsorgung: Bodenaushubdeponie, Bühl-Balzhofen, Telefon: (0 72 23) 25 05 08. Bauschutt zur Verwertung (recycelbarer mineralischer Bauschutt): Gemischter Bauschutt, Backsteine, Beton­ bruch, Betonziegel, Fliesen, Kalksandstein, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter, Steinzeugrohre, Tonziegel, Ziegelsteine und bituminöser Straßenaufbruch Entsorgung: BWG auf dem Gelände der Bodenaushubdeponie, Bühl-Balzhofen, Telefon: (0 72 23) 25 05 08. Bauschutt gipshaltig: Gipshaltiger Bauschutt wie Gipsdielen, Gips­ kartonplatten, Gipskalksteine, überlagerte Gipse und Putze, Vollgipsplatten sowie Anhydritestrich. Entsorgung: Für Kleinmengen bis 2,5 Tonnen je Anlieferung ist Annahme bei der Boden­ aushubdeponie, Bühl-Balzhofen, Telefon: (0 72 23) 25 05 08 möglich, ansonsten Ent­ sorgungsanlage „Hintere Dollert“, Gagge­ nau-Oberweier, Telefon: (0 72 22) 4 84 24. Bauschutt zur Deponierung (DK I und DK II): Glasbausteine, Kaminsteine, Leichtbausteine, Mörtelreste, Putzreste, Porenbetonsteine, Schlacken aus Zwischendecken, Sanitärkera- mik (zum Beispiel Waschbecken, WC-Schüs­ sel), überlagerter Zement, Fliesenkleber. Entsorgung: Für Kleinmengen bis 2,5 Tonnen je Anlieferung ist Annahme bei der Boden­ aushubdeponie, Bühl-Balzhofen, Telefon: (0 72 23) 25 05 08, möglich, ansonsten Ent­ sorgungsanlage „Hintere Dollert“, Gagge­ nau-Oberweier, Telefon: (0 72 22) 4 84 24. Baustellenabfälle: Dachpappe, Teppichböden, Tapetenabfälle, verschmutztes Abdeckmaterial, Verbund­ dämmplatten, Laminatabfälle, Abklebeband, Styrodur, Pinsel, Farbrollen mit ausgehärte­ ter Farbe, Schilfrohrmatten, zementgebun­ dene Holzwolleplatten (Heraklitplatten). Entsorgung: Umladestation, Bühl, Telefon: (0 72 23) 2 54 65. Kleinmengen können auch über die Restab­ fallbehälter oder über Zusatzsäcke entsorgt werden, die im Bürger-Service-Center, in den Ortsverwaltungen und städtischen Verwal­ tungsstellen zu 3,60 Euro erhältlich sind. Altholz (Kategorie A I bis A lll): Bauspanplatten, Dielen, Schalhölzer, Tür­ blätter und Zargen aus dem Innenausbau, Profilholz und Paneelen aus dem Innen­ bereich, Möbelholz. Entsorgung: Umladestation, Telefon: (0 72 23) 2 54 65. Nicht dazu gehören mit Holzschutzmittel behandelte Hölzer wie Fenster, Außentüren, 44 Stadt Bühl | Abfallwegweiser Bahnschwellen oder imprägnierte Außen­ hölzer wie Jägerzäune. Verwerter für solche Althölzer können beim Abfallwirtschafts­ betrieb des Landkreises Rastatt, Telefon: (0 72 22) 3 81-55 55, erfragt werden. Asbesthaltige mineralische Abfälle und Mineralwollabfälle: Blumentröge, Fassadenverkleidungsplatten, Welldachplatten und Glas- sowie Steinwolle. Entsorgung: Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“, Gaggenau-Oberweier; die Anliefer­ voraussetzungen teilt der Abfallwirtschafts­ betrieb des Landkreises Rastatt, Telefon: (0 72 22) 3 81-55 55, mit. Wie wird die Abfallgebühr berechnet? Die Grauen und Braunen Tonnen sind mit ei­ nem elektronischen Datenträger (Chip) aus­ gestattet, auf dem eine Nummer gespeichert ist. Diese Nummer wird dem Haushalt zuge­ ordnet, der diese Tonne benutzt. Das Entsor­ gungsfahrzeug registriert die Leerung der Tonne. Die Stadtverwaltung ist somit in der Lage, für jeden Haushalt die Anzahl der Lee­ rungen zu ermitteln. Mit dieser Information wird die Abfallgebühr berechnet. Für jede Graue Tonne ist entsprechend ihrer Größe eine Grundgebühr für ein Jahr zu be­ zahlen. Die Grundgebühr ist eine Mindestge­ bühr, die zur Deckung der bei der Abfallent­ sorgung entstehenden Fixkosten immer zu entrichten ist. Dieser Grundgebühr steht die Summe der Leerungsgebühren für die Grau­ en und Braunen Tonnen gegenüber. Diese ergeben sich aus der Anzahl der Leerungen multipliziert mit der Gebühr pro Leerung. Die Leerungsgebühren, die die Grundgebühr übersteigen, werden zusätzlich berechnet. So verbleibt jedem Haushalt ein großer Spielraum, die Höhe der Gebühren selbst zu bestimmen. Die Grauen und Braunen Tonnen können je nach Volumenbedarf getauscht werden. Für den Tausch wird eine Gebühr von zwölf Euro berechnet. Diese Gebühr wird spätestens mit der Jahresendabrechnung erhoben.Sollte einmalig Mehrabfall angefallen sein, können beim Bürger-Service-Center und bei den Ortsverwaltungen sowie städtischen Verwaltungsstellen 50-Liter-Restabfall- und -Bioabfallsäcke gegen eine Gebühr von 3,60 Euro erworben werden. Weitere Informationen zur Entsorgung von Bau- und Renovierungsabfällen: www.awb-landkreis-rastatt.de

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