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Abfallwegweiser |

Stadt Bühl

43

Abfallwegweiser

Die Trennung der Abfälle in Glas, Papier,

Leichtverpackungen, Rest- und Bioabfall er­

fordert Verständnis und Engagement der

Bürger. Die Anstrengungen haben sich

jedoch gelohnt, denn die Hausmüllmengen

konnten so in den vergangenen Jahren

verringert und die Abfallgebühren niedrig

gehalten werden.

Graue Tonne (= Restabfalltonne):

Für die Abfuhr des Restabfalls bietet die

Stadt je nach Bedarf unterschiedlich große

Abfallgefäße an: 35, 60, 80, 120, 240 und

1.100 Liter. Die Grund- und die Leerungs­

gebühr richten sich nach der Größe des Ge­

fäßes. Die Anzahl der Leerungen wird mit

Hilfe einer elektronischen Einrichtung ge­

zählt. Bei einer Beschränkung auf ein Mini­

mum an Leerungen, können Abfallgebühren

gespart werden, wobei eine Grundgebühr

(in der 16 Leerungen enthalten sind) als

Mindestgebühr immer bestehen bleibt.

Abfuhr: alle zwei Wochen.

Braune Tonne (= Biotonne):

Für die Abfuhr von organischen Abfällen

wie Essensresten, Kaffeefilter, Obst- und

Gemüseschalen, die nicht über die Graue

Tonne entsorgt werden dürfen, bietet die

Stadt je nach Bedarf die oben erwähnten

Größen an (außer 1.100 Liter). Die Gebühr

wird pro Leerung berechnet. Wer alle organi­

schen Abfälle selbst kompostiert, benötigt

keine Biotonne. Abfuhr: alle zwei Wochen,

im Sommer wöchentlich.

Grüne Tonne:

Sammelgefäß für Papier, Pappe, Karto­

nagen; Abfuhr: alle drei Wochen.

Gelbe Tonne:

Sammelgefäß für Verpackungen aus

Metall, Kunststoff, Verbundmaterial und

Styropor; Abfuhr: alle zwei Wochen.

Grüne und Gelbe Tonnen werden von den

Bewohnern eines Hauses gemeinsam

genutzt.

Glasabfuhr:

Altglas (Flaschen, Konfitürengläser, Trink­

gläser – ohne Verschlüsse) soll in einem

stabilen Behältnis, dessen Volumen 50 Liter

und ein Gesamtgewicht von 35 Kilogramm

nicht übersteigt, bereitgestellt werden.

Abfuhr: alle vier Wochen.

Strauch- und Schnittgut:

Kann zur Kompostanlage Vogel, Am Alten

Römerpfad 2, gebracht oder bei kleine-

ren Mengen über die Biotonne entsorgt

werden.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte:

Bildschirm- und Kühlgeräte sowie alle ande­

ren Altgeräte wie zum Beispiel Elektroherde,

Geschirrspülmaschinen, PC, Telefone, Bügel­

eisen, Kaffeemaschinen, aber auch Leucht­

stoffröhren und Energiesparlampen, können

kostenlos bei der Umladestation abgegeben

werden.

Sperrmüll:

Es stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Zum

einen kann Sperrmüll direkt bei der Umlade­

station angeliefert werden. Die Gebühren

richten sich nach der Satzung des Landkrei­

ses Rastatt.

Sperrmüll auf Abruf:

Zudem kann bei der Abfallwirtschaft der

Stadt Bühl auch telefonisch die Abholung

des Sperrmülls beantragt werden. Hierbei

sollten Art und Menge des Sperrmülls recht

genau bezeichnet sein. Die Abfallwirtschaft

nennt den Abholtermin und leitet den Antrag

an die zuständige Entsorgungsfirma weiter.

Kontakt:

Bürger-Service-Center

Rathaus 2, 77815 Bühl

Telefon: (0 72 23) 93 55 45

E-Mail:

abfallwirtschaft@buehl.de

Kieswerk Weitenung GmbH & Co. KG · 77815 Bühl

Telefon (0 72 23) 5 21 96 · Telefax (0 72 23) 6 03 53

E-Mail:

KieswerkWeitenung@t-online.de

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Um eine Verwechslung der Abfallgefäße

auszuschließen, sollten diese gekenn­

zeichnet werden: zum Beispiel mit einem

Namensaufkleber. Da die Abfallgefäße

Eigentum der Firma MERB sind, ist dar­

auf zu achten, dass die Kennzeichnung

auch wieder problemlos entfernt werden

kann.

Tipp