Abfallwegweiser |
Stadt Bühl
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Abfallwegweiser
Die Trennung der Abfälle in Glas, Papier,
Leichtverpackungen, Rest- und Bioabfall er
fordert Verständnis und Engagement der
Bürger. Die Anstrengungen haben sich
jedoch gelohnt, denn die Hausmüllmengen
konnten so in den vergangenen Jahren
verringert und die Abfallgebühren niedrig
gehalten werden.
Graue Tonne (= Restabfalltonne):
Für die Abfuhr des Restabfalls bietet die
Stadt je nach Bedarf unterschiedlich große
Abfallgefäße an: 35, 60, 80, 120, 240 und
1.100 Liter. Die Grund- und die Leerungs
gebühr richten sich nach der Größe des Ge
fäßes. Die Anzahl der Leerungen wird mit
Hilfe einer elektronischen Einrichtung ge
zählt. Bei einer Beschränkung auf ein Mini
mum an Leerungen, können Abfallgebühren
gespart werden, wobei eine Grundgebühr
(in der 16 Leerungen enthalten sind) als
Mindestgebühr immer bestehen bleibt.
Abfuhr: alle zwei Wochen.
Braune Tonne (= Biotonne):
Für die Abfuhr von organischen Abfällen
wie Essensresten, Kaffeefilter, Obst- und
Gemüseschalen, die nicht über die Graue
Tonne entsorgt werden dürfen, bietet die
Stadt je nach Bedarf die oben erwähnten
Größen an (außer 1.100 Liter). Die Gebühr
wird pro Leerung berechnet. Wer alle organi
schen Abfälle selbst kompostiert, benötigt
keine Biotonne. Abfuhr: alle zwei Wochen,
im Sommer wöchentlich.
Grüne Tonne:
Sammelgefäß für Papier, Pappe, Karto
nagen; Abfuhr: alle drei Wochen.
Gelbe Tonne:
Sammelgefäß für Verpackungen aus
Metall, Kunststoff, Verbundmaterial und
Styropor; Abfuhr: alle zwei Wochen.
Grüne und Gelbe Tonnen werden von den
Bewohnern eines Hauses gemeinsam
genutzt.
Glasabfuhr:
Altglas (Flaschen, Konfitürengläser, Trink
gläser – ohne Verschlüsse) soll in einem
stabilen Behältnis, dessen Volumen 50 Liter
und ein Gesamtgewicht von 35 Kilogramm
nicht übersteigt, bereitgestellt werden.
Abfuhr: alle vier Wochen.
Strauch- und Schnittgut:
Kann zur Kompostanlage Vogel, Am Alten
Römerpfad 2, gebracht oder bei kleine-
ren Mengen über die Biotonne entsorgt
werden.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte:
Bildschirm- und Kühlgeräte sowie alle ande
ren Altgeräte wie zum Beispiel Elektroherde,
Geschirrspülmaschinen, PC, Telefone, Bügel
eisen, Kaffeemaschinen, aber auch Leucht
stoffröhren und Energiesparlampen, können
kostenlos bei der Umladestation abgegeben
werden.
Sperrmüll:
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Zum
einen kann Sperrmüll direkt bei der Umlade
station angeliefert werden. Die Gebühren
richten sich nach der Satzung des Landkrei
ses Rastatt.
Sperrmüll auf Abruf:
Zudem kann bei der Abfallwirtschaft der
Stadt Bühl auch telefonisch die Abholung
des Sperrmülls beantragt werden. Hierbei
sollten Art und Menge des Sperrmülls recht
genau bezeichnet sein. Die Abfallwirtschaft
nennt den Abholtermin und leitet den Antrag
an die zuständige Entsorgungsfirma weiter.
Kontakt:
Bürger-Service-Center
Rathaus 2, 77815 Bühl
Telefon: (0 72 23) 93 55 45
E-Mail:
abfallwirtschaft@buehl.deKieswerk Weitenung GmbH & Co. KG · 77815 Bühl
Telefon (0 72 23) 5 21 96 · Telefax (0 72 23) 6 03 53
E-Mail:
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Um eine Verwechslung der Abfallgefäße
auszuschließen, sollten diese gekenn
zeichnet werden: zum Beispiel mit einem
Namensaufkleber. Da die Abfallgefäße
Eigentum der Firma MERB sind, ist dar
auf zu achten, dass die Kennzeichnung
auch wieder problemlos entfernt werden
kann.
Tipp