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Hilfe & Pflege

Rechtsberatung, Vorsorgepapiere,

Testament, Todesfall

Rechtsberatung

Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu

kostenlose Rechtsberatung. Den hierzu notwendigen Bera-

tungsschein können Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer

Rechtsanwältin oder dem zuständigen Amtsgericht beantra-

gen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie

anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf

Erfolg hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der

Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten der

Prozessführung. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und

das Amtsgericht.

Information/Beratung zu Vorsorgeverfügungen

der Esslinger Initiative e. V.

Selbstbestimmt leben – das ist der Wunsch aller Menschen,

nicht nur im Alter. Doch eine plötzlich auftretende Krankheit

(z. B. ein Schlaganfall), ein Unfall oder eine Demenz kön-

nen dem entgegenstehen. Wer entscheidet, wenn ich es mal

nicht mehr kann? Informationen zum Thema „Selbstbestimmt

vorsorgen“ erhalten Interessierte seit vielen Jahren über die

(ehrenamtliche) Vorsorgeberatung der Esslinger Initiative im

Pflegestützpunkt der Stadt Filderstadt.

Pflegestützpunkt Filderstadt

Martina Schüler

Martinstr. 5 • Bernhausen

Tel.: 0711 7003-303

E-Mail:

mschueler@filderstadt.de

Testament

Öffentliches Testament

Das öffentliche Testament, das vor einem Notar oder einer

Notarin mündlich erklärte gebührenpflichtige Testament,

bietet folgende Vorteile:

Der Notar oder die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnen

die Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber,

ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird beim Amts-

gericht hinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen

ist, können dann in der Regel nicht aufkommen.

Eigenhändiges Testament

Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament

aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern

der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig nieder-

geschrieben werden.

Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unter-

schreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament

können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim

Amtsgericht hinterlegen.

Gemeinsames Testament von Ehegatten

Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches

Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, ent-

weder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen.

Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig

niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen

unterschreiben.

Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar oder einer

Notarin, Steuerberater oder Steuerberaterin, ob es z. B. steu-

erliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits

bei Lebzeiten zu vererben.