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Hilfe & Pflege
Rechtsberatung, Vorsorgepapiere,
Testament, Todesfall
Rechtsberatung
Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu
kostenlose Rechtsberatung. Den hierzu notwendigen Bera-
tungsschein können Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer
Rechtsanwältin oder dem zuständigen Amtsgericht beantra-
gen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie
anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf
Erfolg hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der
Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten der
Prozessführung. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und
das Amtsgericht.
Information/Beratung zu Vorsorgeverfügungen
der Esslinger Initiative e. V.
Selbstbestimmt leben – das ist der Wunsch aller Menschen,
nicht nur im Alter. Doch eine plötzlich auftretende Krankheit
(z. B. ein Schlaganfall), ein Unfall oder eine Demenz kön-
nen dem entgegenstehen. Wer entscheidet, wenn ich es mal
nicht mehr kann? Informationen zum Thema „Selbstbestimmt
vorsorgen“ erhalten Interessierte seit vielen Jahren über die
(ehrenamtliche) Vorsorgeberatung der Esslinger Initiative im
Pflegestützpunkt der Stadt Filderstadt.
Pflegestützpunkt Filderstadt
Martina Schüler
Martinstr. 5 • Bernhausen
Tel.: 0711 7003-303
E-Mail:
mschueler@filderstadt.deTestament
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament, das vor einem Notar oder einer
Notarin mündlich erklärte gebührenpflichtige Testament,
bietet folgende Vorteile:
Der Notar oder die Notarin berät Sie und verdeutlicht Ihnen
die Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber,
ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird beim Amts-
gericht hinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen
ist, können dann in der Regel nicht aufkommen.
Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament
aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern
der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig nieder-
geschrieben werden.
Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unter-
schreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament
können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim
Amtsgericht hinterlegen.
Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches
Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, ent-
weder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen.
Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig
niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen
unterschreiben.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar oder einer
Notarin, Steuerberater oder Steuerberaterin, ob es z. B. steu-
erliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits
bei Lebzeiten zu vererben.