Älter werden in Filderstadt

23 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Leistungen der Pflegeversiche- rung erhält, wer mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähig- keiten pflegerische Unterstützung benötigt und bei entsprechender Vorversicherungszeit einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat. Seit dem 01.01.2017 gibt es 5 Pflege- grade. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden erfasst und fließen in die Begutach- tung ein. Bei dem neuen Pflegebedürftig- keitsbegriff geht es um den Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr vorrangig um die körperli- chen Beeinträchtigungen. Dadurch erhalten auch demenziell oder psychisch beeinträchtigte Menschen erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab, der durch den Medi- zinischen Dienst der Krankenversi- cherung (MDK) oder Medicproof (für privat Versicherte) ermittelt wird. Finanzielle Hilfen Leistungen pro Monat (in Euro) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld – 316 545 728 901 Sachleistungen – 689 1.298 1.612 1.995 Entlastungsbetrag zweckgebunden 125 125 125 125 125 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege – 689 1.298 1.612 1.995 Vollstationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005 zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 Verhinderungspflege – 1.612 1.612 1.612 1.612 Kurzzeitpflege – 1.612 1.612 1.612 1.612 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen – Höhe nach Umfang der Pflegetätigkeiten

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